27.07.2013, 15:08
Zur bei HalleSpektrum veröffentlichten Wasserspiegellageberechnung [http://hallespektrum.de/nachrichten/umwelt-verkehr/deichbau-wasserpegel-steigt-um-maximal-2-zentimeter/58536/] folgende Anmerkungen von uns:
Der veröffentlichte Bericht zur Wasserspiegellagenberechnung kommt zum Schluss, dass der mit der geplanten Verlegung des Deiches eintretende Retentionsraumverlust keine rechnerisch nachweisbare Schlechterstellung von Unterliegern nach sich führt. Ein Blick in den Bericht lässt allerdings einige Fragen offen.
1. Warum wurden als Grundlage veraltete Karten verwendet? Die Bebauung der nördlichen Hafenstrasse/Am Sophienhafen hat sich in den letzten Jahren durch Abriss großer Lagerhallen und Neubau von Wohnbauten völlig verändert. Diese Veränderungen sind in das benutzte Modell offensichtlich nicht eingegangen. Das dürfte die Anwohner dieses Bereiches sehr interessieren.
2. Das verwendete Modell wurde an den Hochwasserständen 2011 kalibriert und führte zu überwiegend guten Ergebnissen – maximale Abweichungen in der Regel bis 10cm. Ist das die im Bericht erwähnte (aber nicht bezifferte) Genauigkeitstoleranz des hydraulischen Modells? Wenn dem so ist, könnten es also auch 12 cm statt 2 cm sein!
3. Schwerwiegender erscheint in diesem Zusammenhang allerdings, dass das für das Hochwasser 2011 offenbar gut funktionierende Modell auf die Situation des Hochwassers 2013 angepasst wurde – aber die Qualität dieser Anpassung leider nicht am Hochwasser 2013 verifiziert wurde. Dies erscheint umso fraglicher, da das Hochwasser 2013 sich doch erheblich vom Hochwasser 2011 unterschied. Ohne eine Kalibrierung des veränderten Modells an die Stände 2013 ist die Aussagekraft der Berechnungen generell doch sehr fraglich.
4. Für die Geschwindigkeitszunahme werden Werte von max. 0,1 m/s angegeben. Aber auch hier gibt es keinerlei Angaben über Genauigkeitstoleranzen.
5. Der Verlust des Retentionsraumes fällt fast doppelt so hoch aus wie ursprünglich im Tagebuch des Oberbürgermeisters angegeben: Jetzt wird von 113.903 m3 gesprochen.
6. Das Modell zur Berechnung wurde nicht offengelegt. Wie genau die Berechnung also erfolgt, ist im Einzelnen nicht nachvollziehbar.
7. Es handelt sich hier nicht um ein Gutachten, sondern um einen am 23. Juli 2013 (!) erstellten Bericht zur Wasserspiegellagenberechnung.
Ohne Abklärung der offenen Fragen bleiben also erhebliche Zweifel bestehen.