09.07.2020, 01:03
Aufgrund von Nachfragen wird ein Link zur Schutzgebietsverordnung ergänzt, die auf dem Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesehen werden kann.
Neue Begründung: Moore sind nicht nur Lebensräume einer faszinierenden Tier- und Pflanzenwelt. Sie haben auch große Bedeutung für den Wasserhaushalt unserer Landschaft und für den Klimaschutz. Torf ist nämlich nichts anderes als in Form von konservierten Pflanzenresten gespeicherter Kohlenstoff. Die Bildung von Torf reduziert also die Bildung von klimarelevantem Kohlendioxid, das anderenfalls beim mikrobiellen Abbau abgestorbener Pflanzen frei werden würde.
Wird ein Moor für den Abbau von Torf entwässert, dringt Sauerstoff in den Torf ein. Dadurch wird der Torf mikrobiell zersetzt. Kohlenstoff und Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird in die Atmosphäre abgegeben. Die Auswirkung auf das Klima ist hierbei 298 mal höher als bei Kohlendioxid und 12 mal höher als Methan.
(Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/moore-mindern-co2-435992)
Moore, die Orte der Torfbildung, sollten also aus vielerlei Gründen nicht für die Gewinnung von Torf zerstört werden. Ihr Erhalt und ihre Wiedervernässung sollte integraler Bestandteil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung sein.
Die Ursache dafür, dass in einem Moor in Mecklenburg-Vorpommern vom Grundsatz her Torf abgebaut werden kann - in einem Bundesland was auf der anderen Seite sehr viel für den Moorschutz tut - liegt in einem düsteren und wenig beachteten Kapitel der deutsch-deutschen Wiedervereinigung:
Bei der Erstellung des Einheitsvertrages schafften es nämlich westdeutsche Wirtschaftsverbände mit Hilfe von ostdeutschen Politiker*innen eine Formulierung in den Vertrag zu stricken, die all jene Rohstoffgewinnungsvorhaben pauschal von einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach bundesdeutschem Recht freistellt, die bereits zu DDR-Zeiten begonnen waren. Dies betraf damit nicht nur den Abbau von Torf, sondern auch die Kiesgewinnung oder den Abbau der Braunkohle.
Weitere Infos dazu in einem Positionspapier des BUND Mecklenburg-Vorpommern aus dem Jahr 2012:
archiv.bund-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvmeckpomm/pdf/Naturschutz/Torfabbau_Position_BUND.pdf
Weitere Infos zum NSG Grambower Moor:
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Grambower Moor"
kurzelinks.de/grambowermoor
Förderverein Grambower Moor e.V.
www.grambower-moor.de/
Stiftung Umwelt und Naturschutz M-V
www.stun-mv.de/stiftungsflaechen/nsg-grambower-moor
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.311