18.12.2020, 09:05
Der Starnberger Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung von Starnberg zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die UN-Behindertenrechtskonvention am Starnberger Seebahnhof umzusetzen, um Barrierefreiheit herzustellen. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung alle Optionen (z.B. Aufzug, Aufzuglift, Rampe) auf ihre technische, finanzielle und rechtliche Machbarkeit zu prüfen und dabei insbesondere die Voraussetzungen für öffentliche Förderungen und die erforderlichen Planungszeiten zu berücksichtigen und darzustellen. Die Ergebnisse werden in einer öffentlichen Stadtratssitzung behandelt und auf der Website der Stadt der Bürgerschaft zur Verfügung gestellt.