04.05.2020, 21:36
Ergänzung des Artikel 2 Abs. (2) in der Aufzählung
Neue Begründung: Durch die Änderung des Infektionschutzgesetzes wurde eine Situation geschaffen, welche nicht im Einklang mit Artikel 80 des Grundgesetzes steht. Durch die Anpassung des §28 des Infektionsschutzgesetztes wird in elementare Grundrechte der Bürger (geschützt durch das Grundgesetz) eingegriffen, wie z.B.:
- Artikel 2 Abs. (1) - Freiheit der Person
- Artikel 2 Abs. (2) - Körperliche Unversehrtheit (Stichworte: Maskenzwang, Impfzwang)
- Artikel 8 - Versammlungsfreiheit
- Artikel 11 - Vreizügigkeit
- Artikel 13 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Dies ist angesichts der neuesten Untersuchungsergebnisse und der neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über das tatsächliche Gesundheitsrisiko des Corona-Virus nicht mehr als verhältnismäßig anzusehen und stellt sogar einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es geht hier um die freiheitlichen Rechte aller Bürger dieses Landes, also von euch allen! Ein System, welches diese Rechte nicht achtet ist keine Demokratie, sondern eine Diktatur.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 374 (365 in Deutschland)