Bürgerrechte

BVerfG: Über Verfassungswidrigkeit der Schulschließungen laut "Bundesnotbremse" zügig entscheiden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Das Bundesverfassungsgericht

769 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

769 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 24.09.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

15.05.2021, 23:29

Ein Link in der Begründung funktionierte nicht > erneuert.


Neue Begründung:

(1) Immer noch wird ohne belastbare Daten die Befürchtung (und Behauptung) geäußert, dass Kinder und Jugendliche die Treiber der SARS-CoV-2-Pandemie seien und Schulen besondere Verbreitungsherde darstellten. Unzählige Studien belegen aber, dass diese Befürchtung unbegründet ist und SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen eher im häuslichen Umfeld bzw. im Freizeitbereich erworben wird, nicht in der Schule. Die Studienlage belegt auch, dass Kinder weniger infektiös als Erwachsene sind. Soweit insbesondere nach den Osterferien eine extreme Zunahme von Fallzahlen bei Schulkindern zu verzeichnen war, ist dies vor allem auf eine Änderung der Teststrategie zurückzuführen, nicht auf etwa darauf, dass Schulen besondere Risikobereiche wären.1 Auch wenn sich ein SARS-CoV-2-Einträge in Schulen nicht 100 %ig verhindern lassen, können diese nicht nur durch gute Hygienemaßnahmen und differenziertes Kontaktpersonenmanagement sicher betrieben werden, sondern könnte eine durch systematische Testungen begleitete Öffnung epidemiologisch sogar sinnvoll sein.2

(2) Demgegenüber weisen Fachverbände aus Pädiatrie, Krankenhaushygiene und ÖGD seit Monaten auf die schweren Kollateralschäden der Aussetzung des Präsenzunterrichts für die Entwicklung und Gesundheit der Kinder hin. Gleichzeitig sind die Kinder entgegen vieler Horrormeldungen nicht wesentlich durch SARS-CoV-2 gefährdet.3 Wenn aber Schulen keine Risikobereiche sind, müssen diese nicht geschlossen werden, um Infektionen bei Kindern zu vermeiden, die dann von den Kindern auf vulnerable Gruppen übertragen werden könnten. Weitere Beschränkungen des Zugangs zu Präsenzunterricht durch die sog. Bundesnotbremse und entsprechende landesrechtliche Regelungen sind daher unverhältnismäßig, also weder geeignet, das Ziel der Überlastung des Gesundheitssystems zu erreichen, noch erforderlich oder angemessen. Sie bürden Kindern und Jugendlichen einseitig die Last der Bewältigung dieser Pandemie auf, obwohl sie selbst am wenigsten gefährdet und gefährlich sind.

1 Prof. Dr. Ursel Heudorf und Prof. Dr. René Gottschalk – „SARS-CoV-2 und die Schulen – Was sagen die Daten?“, www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2021/Aktuelles_2021_05_06_HAEBL_06_2021_Heudorf_Gottschalk.pdf.www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/2021/Aktuelles_2021_05_06_Heudorf_Gottschalk.pdf

2 CODAG-Bericht Nr. 13 der LMU München, abrufbar unter www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_14.pdf, dort S. 9 f.

3 The Lancet v. 20. April 2021, “Post-acute COVID-19 outcomes in children with mild and asymptomatic disease”, abrufbar unter doi.org/10.1016/S2352-4642(21)00124-3;

“Late conditions diagnosed 1–4 months following an initial COVID-19 encounter: a matched cohort study using inpatient and outpatient administrative data — United States, March 1–June 30, 2020”, abrufbar unter academic.oup.com/cid/advance-article/doi/10.1093/cid/ciab338/6257082;

“Illness duration and symptom profile in a large cohort of symptomatic UK school-aged children tested for SARS-CoV-2”, abrufbar unter www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.05.21256649v1

Die Petition wird unterstützt von der Initiative #Laut für Familien www.lautfuerfamilien.de .


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 149


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