02.03.2014, 06:36
Liebe Zeichnerinnen, liebe Zeichner,
Orientierung für mich waren die Denkansätze zur Bürgerversicherung KV (Krankenversicherung) weshalb ich fehlerhafterweise auch Renten/Pensionen bei Einkommensarten als beitragspflichtig gestellt habe.
Renten/Pensionen habe ich nunmehr gestrichen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Weitner
Neue Begründung: Begründung:
Erläuterungen:
zu 1.) Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, in dem es Bürger allein deshalb, insbesondere mit Blick auf die Altersvorsorge bzw. PENSION besser stellt, in dem Moment wenn sie Beamte sind.
Das Beamtentum ist nach hergebrachten Grundsätzen zu regeln. Welchen "hergebrachten" Grundsätzen?
Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts?
Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad abusrdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimanennt.
Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals friedlich bleiben. Ein wirkliches gerechtes und demokratisches Solidarsystem erfordert die Einbindung aller Bürger in allen drei Lebensphasen. Denn alle Bürger profitieren in jungen Jahren von dieser Solidarität (Schule, Ausbildung) ebenso wie im Alter (Rente, Pension), aber diejenigen, die im Alter am meisten von dieser Solidarität profitieren, erfahren eine gesamtgesellschaftlich unsoziale und ungleiche Besserbehandlung und das ohne vom Einkommen jemals Beiträge zu entrichten, oder klinken sich während ihres Berufslebens kraft eigener Entscheidungsbefugnis (Bsp. Einkommen aus selbstständiger Arbeit) aus dem Solidarsystem aus.
zu 2.) Dies bedeutet das alle Einkommensarten beitragspflichtig gestellt werden:
Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit & Renten/Pensionen
Einkommen aus selbstständiger Arbeit
Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft
Gewinne von Aktien- oder Kapitalgesellschaften
Gewinne aus Veräußerungen von Betriebs- oder Aktienanlagen, Bonuszahlungen etc.
Gewinne aus Veräußerungen von Privatanlagen (Grundstücke, Häuser, Aktien, Pfandbriefe etc.)
Zinsen, Dividende, Erbschaften und Gewinne von Glücksspielen
Miet- und Pachteinnahmen