03.12.2020, 07:24
Alles begann ganz anders.
Im März 2019 wurde durch Privatpersonen Waldfrevel an einer der Waldkanten des innerstädtischen Stadtwaldes Weinberge begangen, der im Landschaftsschutzgebiet liegt. Eine klare Sachlage, die durch behördlicher Hand schnell geklärt hätte werden können. Doch da fing die "dubiose Rolle" der Stadt Strausberg an. (Siehe Anhang Zeitungsartikel Anhang 2-7 / Diese Artikel sind wahrheitsgemäß und können mit Beweisen und Fakten belegt werden)
Zudem wurde im Zusammenhang des Waldfrevels ein weiteres "Vergehen" am Stadtwald Weinberge, bei einer Ortsbegehung der Waldaußengrenzen durch die Oberförsterei Strausberg am 16.05.2019 festgestellt. Hier wurde ohne Genehmigung, bereits in den 1990 iger Jahren, Stadtwald für ca. 18 PKW Stellparkplätze abgetragen und umgewandelt. Statt eines Rückbaus dieser Parkplätze, wurde aus logistischen Gründen, der ungenehmigte Parkplatzbau im Nachhinein legitimiert und diese Fläche aus der Waldfläche herausgenommen und ein neues Flurstück entstehen gelassen. (Siehe Anhang 8-10: 8. Parkplätze unten durch Waldrandschneise ersichtlich/9. ursprüngliche Legende des Waldes/10. Neues, wegen der Parkplätze aus dem Wald entnommenes, Flurstück 3256)
All diese Punkte und dem Kampf für den Erhalt dieser Waldflächen, führten zunächst zu einem einsamen Kampf meinerseits, der mich durch ganz Brandenburg führte und mich mit Sachkundigen aus dem Forst zusammen brachte. Hierbei kam heraus, dass es wohl eine gängige Methode von Städten und Gemeinden sei, innerstädtischen Wald durch schleichende Waldumwandlung, zu verringern, sodass der Wald irgendwann, aufgrund seiner geringen Größe die Kennzeichnung als Wald verliert und gänzlich in eine andere Nutzungsart, wie beispielsweise Bauland, umgewandelt und genutzt werden kann. Zunächst klang diese Hypothese für mich zu weit hergeholt. Doch als ich im Juli 2019, bezüglich des Waldfrevels durch Privatpersonen, einen Termin bei den Liegenschaften der Stadt Strausberg erhielt, erwähnte die Zuständige im Gespräch, als sie den Waldfrevel zu meinem Entsetzen relativierte, dass das in 20 Jahren eventuell Bauland sein wird. Für mich persönlich war das eine Bestätigung der Hypothese und wurde dann durch den unerwarteten Zeitungsartikel in der Märkischen Oderzeitung am 23.08.2020 (siehe Anhang 11), in dem das Bauvorhaben "Wohnen am Weinberg" vorgestellt wurde, bestätigt.
Siehe Link zur Präsentation des Bauvorhabens:
www.stadt-strausberg.de/wp-content/uploads/2020/10/2020-08-13-Brosch%C3%BCre.pdf
Bei dieser Präsentation sei erwähnt, dass das Planungsbüro für den in der Broschüre wiedergegebenen Satz aus dem §35 …
"(2) Sonstige Vorhaben [z.B. Wohngebäude!] können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
(3) Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben 1. den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht"
weggelassen hat. Auch die Bürgermeisterin sagte am 17.11.2020 beim Ausschuss für Klima und Umwelt, dass diese Fläche in Hand eines Privatinvestors liegt und die Stadt somit bei der Entscheidung, ob eine Bebauung stattfinden wird, außen vor sei. Das ist so nicht richtig, da die Stadt verwaltet, was im Stadtgebiet gebaut wird. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Forstbehörde Strausberg bereits der Stadt mitgeteilt hat, dass einer kompletten Bebauung des Plangebietes forstrechtlich bereits jetzt nicht zugestimmt werden kann, da ein Teil der Fläche mit der Waldfunktion „ Wald auf erosionsgefährdetem Standort“ belegt ist. Verweis auf §2 LWaldG (Siehe Anlage 12)
Und so wurde Anfang September 2020 die Bürgerinitiative "Waldrettung Weinberge" gegründet, die darauf abzielt, insbesondere die Waldaußenkanten vor schleichender Waldumwandlung und fragwürdiger Bebauung zu schützen, um dadurch letztendlich den gesamten Waldbestand zu retten. (Siehe Zeitungsartikel MOZ Anhang 13)
Auch das Erscheinen eines Artikels in der "Neuen Strausberger Zeitung" vom 18.11.2020 (SieheAnhang 14) hinterlässt den Eindruck, dass die Stadt das Projekt bereits beschlossen hat. Ebenso wie der Artikel in der MOZ vom 26.11.2020 (siehe Anhang 15). Obwohl gerade erst am Dienstag (24.11.2020), die Empfehlung zur Aufstellung eines Bebauungsplans für die kommende Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2020 beschlossen wurde.