10.06.2023, 20:24
Änderungen im Text
Befreiung von der Schulpflicht durch Informelle Bildung statt Schulzwang
Forderung:
Umwandlung des Art 68 des Hessischen Schulgesetzes von:
"Art 68 (Schulzwang)
(1) Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann der Schule zwangsweise zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe, den Ausbildenden und den Arbeitgeber oder gemeinsame Gespräche der Beteiligten erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung über die zwangsweise Zuführung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde. Bei der Zuführung kann die Hilfe der für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder für den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand) in Anspruch genommen werden."
in
"Art 68 (Befreiung von der Schulpflicht durch Informelle Bildung)
Neue Begründung:
BildungspflichtFrei-Sich-Bilden
Es stattgibt Schulzwang! Inin Deutschland setzteinige wenige Familien, die ihre Kinder trotz allgemeiner Schulpflicht nicht in die Schule schicken, weil sie der Überzeugung sind, dass Lernen ein intrinsischer Vorgang ist, der selbstbestimmt und selbstmotiviert - ohne Vorgaben von außen - stattfinden sollte. So wie Kinder ganz natürlich und von alleine laufen und sprechen lernen, sind sie auch in der Lage sich seitkomplexere 2006Zusammenhänge bis hin zur Hochschulreife selbständig anzueignen. Ein leitender Denker in diese Richtung ist Bertrand Stern mit seiner Idee des „Frei-sich-Bilden“ (Siehe das Interview mit Bertrand Stern) . Der Philosoph betont jedoch, dass eine geeignete Infrastruktur sowie eine wohlwollende Begleitung durch Erwachsene unabdingbar sind, um jungen Menschen diese freie Bildung zu ermöglichen.
Der Begriff „Frei-Sich-Bilden“ wurde mittlerweile in mehreren Standardwerken zum Schulrecht, die Initiative Netzwerkvon Bildungsfreiheit fürRichtern, eine BildungspflichtRechtsanwälten, Schulleitern usw. als Nachschlagewerke genutzt werden, aufgenommen. So auch in Schulrecht von Johannes Rux, 6. Auflage 2018, C.H.BECK. In dieser Neuauflage sind zwei Absätze zu „Frei-Sich-Bilden“ enthalten:
Seite 50/51: „Die unbedingte Geltung der Schulpflicht wird daher zu Recht fast durchgängig als verfassungsmäßig angesehen, und insbesondere vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte akzeptiert. Dies schließt allerdings nicht aus, dass Schüler von der Schulpflicht befreit werden können, wenn sie selbst zeigen, dass und wie sie in der Lage sind, sich die erforderlichen Kompetenzen anzueignen („Frei-Sich-Bilden“) und aufgrund der individuellen Umstände kein Zweifel besteht, dass sie sich der Gesellschaft öffnen und auf ein Leben in einer pluralistischen Gesellschaft vorbereiten. (Fußnote: Die Initiative muss aber eindeutig von den Kindern und Jugendlichen selbst ausgehen, nicht von ihren Eltern.)“
Seite 104: „Im Falle des „Frei-Sich-Bildens“ stellt sich die Lage wiederum etwas anders dar: Hier geht es um die (kleine) Gruppe von Kindern und Jugendlichen, die aus eigener Initiative zu dem Entschluss kommen, sich der Schulpflicht zu verweigern, weil sie für sich andere und bessere Wege gefunden haben, sich die erforderlichen Kompetenzen anzueignen und die den für die Durchsetzung der Schulpflicht zuständigen Behörden deutlich machen können, dass es ihnen nicht darum geht, sich der pluralistischen Gesellschaft zu verweigern. In der Regel geht auch hier die Initiative von den Eltern aus, die ihre Kinder bereits sehr früh zur Selbständigkeit erzogen haben und ihnen alternative Bildungsangebote zur Verfügung stellen. Der Unterschied zum klassischen „Homeschooling“ besteht aber darin, dass die Kinder und Jugendliche anstelleJugendlichen treibende Kraft des Verfahrens sind. Das muss von den zuständigen Stellen sorgfältig geprüft werden – auch durch Einzelgespräche mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen. Nach der Befreiung von der Schulpflicht ein.müssen Diesemdiese NetzwerkGespräche sindregelmäßig z.stattfinden B.und der Bundesverbanddie NatürlichKinder Lernen!und e.Jugendlichen V.,müssen die Stiftungsich Netzwerkauch Hochbegabung,Lernstandskontrollen das Europäischeunterwerfen. ForumIhre fürschulische FreiheitAusbildung imkönnen Bildungswesen (effe),sie dann auch durch die externe Teilnahme an schulischen Prüfungen abschließen – wobei sie in Kauf nehmen müssen, dass die Anforderungen der Verein Schulbildung„Fremdenprüfung“ ggf. abweichen, weil Vornoten nicht berücksichtigt werden, der Stoff ggf. umfangreicher ist.“
In der Praxis brauchen Frei-Sich-Bildende-Familien auf deutschem Boden ein unglaublich gutes Durchhaltevermögen, eine standfeste Argumentation oder einfach auch nur Glück, dass die Verfahren gegen sie irgendwann eingestellt werden und die Bußgelder bzw. Anwaltskosten nicht zu hoch ausfallen. Wichtig ist in Familieninitiativejedem e.Fall V.,eine diegute Initiative DeutschhilfeDokumentation fürder Ausländer undLernprozesse anderedes angeschlossen, sowie Universitätsprofessoren, Pädagogen, Ärzte, Juristen, Psychologen, Therapeuten sowie ElternFreilerners und Schüler aus dem religiösen bis alternativen Lager der Homeschooler. Die Partei der Vernunft (PDV) plädiert dafür, die Schulpflicht in Deutschland durch eine BildungspflichtBereitschaft, seine Kinder vor Gericht aussprechen zu ersetzen. Der Staat habe nur eine Rolle beim Zutritt zu Bildung, Erziehung hingegen gehe ihn nichts an, da diese dem reinem Elternrecht unterliege. Insbesondere die Monopolstellung der Schule als einzig mögliche Form der Bildung in Deutschland wird von der Partei kritisisch gesehen, nicht zuletzt, da sie der Meinung ist, dass bestimmte Lehrinhalte dadurch nicht ganz neutral vermittelt würden. Des Weiteren wird kritisiert, dass der Staat mit der Schulpflicht vorgibt, wie das Erlangen von Bildung zu sein hat, obwohl die Schule möglicherweise nicht für jeden Menschen als Form der Bildung optimal geeignet sei. Auch die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Schulpflicht in Deutschland durch eine Bildungspflicht zu ersetzen. Als Argument wird angeführt, dass „[...] Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann.“ Nach Meinung der Partei hindert die Schulpflicht Menschen daran, „alternative Bildungswege [zu] beschreiten“. Des Weiteren habe „Jeder Mensch [...] das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung.“ Außerdem müsse „Der Erwerb von Abschlüssen [...] unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde [...]“. Durch Besuche solle schließlich sichergestellt werden, dass „[...] die Lernenden sich tatsächlich und mit hinreichendem Erfolg bilden.“ Befürworter der Bildungspflicht berufen sich insbesondere auf den Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem festgeschrieben ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ sowie auf die Versammlungsfreiheit. Die Initiative hat im Februar 2006 dem UN-Bildungskommissar Vernor Muñoz auf seiner Reise durch Deutschland berichtet. Ein weiterer Aspekt der Befürworter der Bildungspflicht ist die Auswahl des sozialen Umfelds für ihr Kind. Ohne diese Wahlmöglichkeit wäre eine Erziehung als aktives Verhalten der Eltern nicht möglich.Wir wollen mehr Freiheit im Bildungssystem in Hessen! Alternative Bildungsformen wie dass Unschooling und weitere Bildungsformen müssen entlich anerkannt werden: Deshalb unsere Petition an den Hessischen Landtag, für mehr Freiheit im Bildungssystem für Eltern und Kinder!lassen.
Wir können unsere Forderung für BildungspflichtBefreiung von der Schulpflicht durch Informelle Bildung statt Schulzwang durchsetzen! Packen wir es gemeinsam an. Wer nicht selbst betroffen ist, kann den Betroffenen helfen: Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen, Freunden und Bekannten.
Darum: jetzt unterzeichnen! Bitte unterstützen Sie die Betroffenen mit Ihrer Unterschrift.
Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/BildungspflichtQuelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Unschooling
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Hessen)