13.03.2015, 21:51
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Rechtwidrigkeit der Beschäftigung von Kommunen und Gemeinden mit den geplanten Handelsabkommen zeigt Wirkung.
Auf der Ratssitzung am 12. März 2015 wurde die Entscheidung des Rates zu unserem Bürgerantrag auf die nächste Ratssitzung im April verlegt, um Oberbürgermeister Pit Clausen Zeit zu geben, die veränderte rechtliche Situation genauer zu prüfen. Diese Entscheidung ist verständlich, wenn auch nicht sehr mutig. Schließlich geht es auch um Solidarität mit den Kommunen, die sich bereits gegen die Abkommen ausgesprochen haben.
In seinem Erlass vom 11. Dezember 2014 über die Beschlusskompetenz der Räte zum geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) kommt das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen zu einer anderen rechtlichen Einschätzung als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags: Politische Stellungnahmen der Räte und Kreistage, die einen spezifischen örtlichen Bezug benennen, liegen in deren Beratungskompetenz.
Die kontroverse Lesung unseres Bürgerantrags im Rat endete mit einer besonderen Wertschätzung der Arbeit des Bielefelder Bündnisses gegen die geplanten Handelsabkommen und seiner Mitstreiter/innen durch Michael Gugat (Ratsgruppe Bürgernähe/Piraten) als Mitglied der neuen »Paprika-Koalition«. Im Online-Artikel der Neuen Westfälischen zur ersten Ratsitzung der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgernähe/Piraten wurde die Lesung unseres Bürgerantrag leider nicht erwähnt.
Als besonderes Geschenk erreichte das Bündnis gegen TTIP, CETA und TiSA auf der Ratssitzung ein dicker Stapel Unterschriftenlisten mit 277 Unterschriften. Herzlichen Dank für diese großartige Engagement.