07.02.2023, 11:12
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Neue Begründung:
Im Detail:
Das EKI-Fördermodell sieht vor, dass die Elterninitiativen eine pauschale einrichtungsbezogene Förderung erhalten, abhängig von der Anzahl, des Alters, der Buchungszeiten und der Struktur bzw. Merkmale der zu betreuenden Kinder.
Diese zusätzliche zum BayKiBiG meist aufzahlende kommunale Förderung beträgt 80 % der Personal- und Personalnebenkosten sowie der Miet- und Mietnebenkosten.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 26.05.2019 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 14714 wurde eine Beitragsentlastung der Eltern in München dahingehend beschlossen:
• Im Bereich der Krippen- und Hortkinder wurde die Höhe der Elternentgelte gesenkt und die Einkommensgrenzen zur Beitragsbefreiung angehoben
• Im Bereich der Kindergartenkinder wurde eine komplette Beitragsbefreiung der Eltern beschlossen
• Kompensation der Träger durch Differenzförderung der Stadt München
Damit auch die Eltern-Kind-Initiativen an dieser Beitragsentlastung wirkungsgleich teilnehmen können wurde mit dem Modell EKI-PLUS ein auf das EKI-Fördermodell aufbauendes Fördermodell entwickelt, welches eine Kompensation der EKIs vorsieht, wie sie auch die anderen freien Träger im Bereich KITA z.B. durch die MünchnerFörderFormel (MFF) erhalten.
Die Höhe der kompensierenden Ausgleichszahlungen und die Höhe der Differenzförderung wurden 2019 ermittelt und wurden bis zum September 2022 festgelegt und eingefroren.
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München vom 19.01.2022 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04645 wurde beschlossen die Ausgleichszahlungen aus dieser Beitragsentlastung nicht zu erhöhen bzw. ein schon erarbeitetes Verfahren zur Dynamisierung ab dem Herbst 2022 nicht anzuwenden.
Somit stehen die EKIs vor der mittlerweile nicht mehr stemmbaren Aufgabe den selbst zu finanzierenden Anteil aus dem EKI-Fördermodell, der seit dem Beschluss von 2019 ständig steigt, zu finanzieren.
Diese kontinuierliche Steigerung bedingt sich durch die tarifliche Personalkostensteigerungen, die Inflation und die in München weiterhin irrational steigenden Mietpreise.
Ein weiterer Ausfall der Anpassung der Höhe der Ausgleichszahlungen ist in der Folge eine existentielle Bedrohung der Betreuungsform der Eltern-Kind-Initiativen in München.Die durch finanzielle Not aufgezwungene Erhebung bzw. Erhöhung der Mitgliedsbeiträge löst das Problem nicht, widerspricht dem Anspruch auf kostengünstige Kinderbetreuung und schließt gering verdienende Familien aus EKIs aus.
Infolge eines Gerichtsurteils vom Dezember 2022, ist eine allgemeine Neuregelung zum Erhalt einer weitgehend gebührenfreien Kinderbetreuung in München notwendig(www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-kita-gebuehren-urteil-loesung-1.5718659). Hier ist eswichtig dieses Mal die EKIs von vornherein in gleichem Maße mitzudenken.
Wir fordern die Stadt auf jetzt aktiv zu werden und die Eltern nicht im Stich zu lassen! Es braucht eine sofortigefinanzielle Übergangslösungsofortige finanzielle Übergangslösung und langfristig eine sinnvolle Anpassung des Finanzierungsmodells um die EKIs nicht außen vor zu lassen.
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