31.05.2016, 12:56
1. Nach vielen Gesprächen mit den Betroffenen haben wir die Petition auch auf die Mitarbeiter der ansässigen Gewerbetreibenden erweitert.
2. Es wurde nochmals klargestellt, dass die Anwohner und Gewerbebetriebe die Parkplätze zu unterschiedlichen Zeiten nutzen würden und daher keine Konflikte entstehen.
Neuer Petitionstext: Zum 2. Mai 2016 wurde im Frankenberger Viertel mit der Einführung der Zone V und Erweiterung der Zone Z das Bewohnerparken eingeführt.
Wir fordern:
1) Einführung von Parkausweisen für Gewerbetreibende Gewerbetreibende und Mitarbeiter
2) Begrenzung der Gebührenpflichtzeit auf 19:00 Uhr
Neue Begründung: Zu 1)
Es kann nicht erwartet werden, dass alle Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter im Frankenberger Viertel ihren Hauptwohnsitz haben. Ist dies nicht der Fall, können die Betreiber/Geschäftsinhaber Betreiber/Geschäftsinhaber/Mitarbeiter jedoch keinen Parkausweis erhalten. Ein ursprünglich angedachtes Pilotprojekt, bei dem Gewerbetreibende für ein Fahrzeug einen Parkausweis erhalten können, wurde ohne weitere Begründung verworfen.
Der Sinn des Bewohnerparkausweis ist, diejenigen Fahrzeuge fernzuhalten, die dort "nichts zu suchen haben". Dies sind z.B. Dauerparker, die gar nicht in der Nähe wohnen oder diejenigen, die dort (bisher kostenlos) parken um in der Innenstadt einkaufen zu gehen.
Dies trifft aber nicht auf Gewerbetreibende Gewerbetreibende/Mitarbeiter zu, die in der betreffenden Zone ansässig sind. Diese haben - genauso wie die Bewohner - ein sehr berechtigtes Interesse, Ihr gewerblich genutztes ihr Fahrzeug in der Nähe des Gewerbebetriebs abzustellen. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist es in anderen Städten, wie z.B. Jülich, Köln, München, Bremen und Berlin für Gewerbetreibende möglich, für zumindest ein Fahrzeug einen entsprechenden Parkausweis zu erhalten.
Dies sollte auch in Aachen möglich sein, gerade um die kleineren Gewerbe wie Kioske, Lebensmittelläden sowie Restaurants, Kneipen etc. zu erhalten. Ohne diese Kleinbetriebe verliert das Viertel seinen gesamten Charakter.
Da die Gerbetreibenden und Ihre Mitarbeiter die Parkplätze überwiegend tagsüber nutzten, wenn die Anwohner selbst nicht zu Hause, sondern bei der Arbeit sind. Die Parkplätze werden also zu unterschiedlichen Zeiten genutzt, keinem Anwohner wird ein Parkplatz "weggenommen". Dies zeigen auch die Erfahrungen in den anderen Städten, wo dies praktiziert wird.
Zu 2)
In den genannten Parkzonen wurde die kostenpflichtige Parkzeit auf 21:00 Uhr ausgedehnt, obwohl bisher in den andren Parkzonen in Aachen eine Zeit bis 19:00 Uhr üblich ist. Dies bedeutet einen erheblichen Nachteil für alle Gastronomiebetriebe in diesem Bereich, da hierdurch viele Gäste von außerhalb abgehalten werden. Dies zeigen schon jetzt zahlreiche Rückmeldungen von Gästen in den verschiedenen Lokalitäten. Auch hier sollte bedacht werden, dass gerade das Frankenberger Viertel von den vielfältigen Gastronomieangeboten lebt.