01.05.2015, 14:45
Schreibfehler, Begriff Elterngeld statt Betreungsgeld
Neue Begründung: Das Betreuungsgeld hat vor dem Bundesverfassungsgericht wohl keine Chance.
Ob der Bund oder die Länder zuständig sind, ist für die SACHE ansich jedoch irrelevant.
Es ist ein rein politisch motivierter "Kampf". Es geht nicht um die Sache!
Fakt ist jedoch dass es jeden Eltern freigestellt werden sollte, ob Sie ihr Kind selber erziehen möchten oder ob sie es in die Kita geben möchten. Ob Mann oder Frau, beide können auch mit Elterngeld Betreuungsgeld in Teilzeit arbeiten. Schwarz-Weiß-Denken ist hier nicht angebracht.
WIR MÖCHTEN NICHT MIT EINEM KITAPLATZ "ZWANGSBEGLÜCKT" WERDEN!!!
WIR MÖCHTEN DIE (FINANZIELLE) FREIHEIT HABEN; SELBER ENTSCHEIDEN ZU KÖNNEN; WIE WIR UNSERE KINDER ERZIEHEN!!!
In einem Land wie Deutschland sollte das möglich sein!
Das Betreuungsgeld unterstützt diese Freiheit!!!!