08.06.2020, 14:38
Es lag ein Rechtschreibfehler vor, den ich behoben habe. Bild geändert.
08.06. Neue Verordnung eingefügt.
Neuer Petitionstext: AKTUELL:
Laut der neuesten Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 05.06.2020 §6 sind Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wieder erlaubt. Hier für sind von den Einrichtungen entsprechende Hygienekonzepte zu erstellen. Es gibt nach wie vor Einrichtungen, die eisern an der ursprünglichen, inzwischen absurden, Besuchsregelung 1h/Woche festhalten. Dies ist UMGEHEND und EXTREM DRINGEND zu ändern. Unsere Angehörigen in den jeweiligen Institutionen sind seit 10 Wochen isoliert und leiden unter der Einsamkeit, dem Fehlen menschlicher Nähe, der Unterstützung, die NUR ein enger Angehöriger geben kann. Dieses Verhalten MUSS ein Ende haben.
www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18716-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung#p6
Unter den inzwischen gegebenen Umständen ist das extrem restriktive Verhalten einzelner Einrichtungen nicht mehr gerechtfertigt. Schutz des Patienten? Selbstverständlich! Aber auch die Seele muß geschützt werden und darf nicht dem stoischen, verängstigten Verhalten einzelner zum Opfer fallen!
ORIGINAL TEXT:
Laut §10 Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.04.2020 besteht ein Besuchsverbot in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Die formulierten Ausnahmen in §10 (4) gelten für Geburts-, Kinder-, Jugend- und Palliativstationen sowie in Hospizen und zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Keine Ausnahme gilt für meinen Mann, der im Alter von 58 Jahren aus heiterem Himmel einen schweren Schlaganfall erlitt. Seit sechs Wochen darf ich ihn nicht besuchen. Dabei benötigt er für sein psychisches Wohlbefinden dringend meinen direkten Beistand. Der Schlaganfall hat uns beide in eine völlige Ausnahmesituation katapultiert und unser Leben aus den Fugen gehoben. Nun kommt zur Verzweiflung eine Ohnmacht hinzu, die kaum zu ertragen ist. Wie uns ergeht es einer Vielzahl von Patienten und ihren Angehörigen, die nach schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen voneinander ferngehalten werden. Dies ist ein unmenschlicher, würdeloser Zustand, der unverhältnismäßig und traumatisierend ist.
**§10 (4) der Corona-Schutz-Verordnung des Landes Sachsen vom 30.4.2020 soll um Ausnahmen für Patientinnen und Patienten erweitert werden, die von schweren, lebensverändernden Schicksalsschlägen wie Schlaganfällen oder Unfällen betroffen sind.**
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 625 (321 in Sachsen)