12.05.2016, 15:51
Ergänzung
Neue Begründung: Der Senat muss die Bezirke, die sind in der Regel für die Sportanlagen zuständig, in die Pflicht nehmen. Begehungen von Sportanlagen zusammen mit den Vereinen (Vereine sind die Kontrolle das man sich Sportanlagen auch ansieht) verhindern größere Schäden, denn ein kleines Loch z.B. kann eher geschlossen werden als ein größeres Loch.
Als dickes Beispiel kann der Sportplatz Sömmeringstr angeführt werden, denn erst u.a.durch Presseartikel unter der Überschrift >> Fußballplatz in der Sömmeringstraße verwahrlost