19.12.2022, 12:18
Der Petition wurde nicht abgeholfen da für den Betrieb einer Windkraftanlage eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung notwendig ist , die ohne Genehmigungsantrag der Vorhabenträgerin nicht erteilt werden kann.
Die Vorhabenträgerin erarbeitet derzeit ein Flächenkonzept , auf dessen Basis die Vorabstimmungen bezogen auf dei Auerhuhnpopulation fortgesetzte werden sollen. Eine "aktive Beschleunigung des Verfahrens " durch die zuständige Behörde ist somit nicht möglich.
Berschlussempfehlunng:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Weitere Schritte erfolgen nun nicht mehr. Wo kein Wille ist ist kein Weg.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Regina Steinmann