30.08.2019, 10:40
Rechtschreibfehler korrigiert
Neue Begründung: Seit einiger Zeit beobachten beobachte ich täglich auf meinem Weg zur Arbeit über den Deichsicherungsweg am Petersgroden am Jadebusen. Die Strecke verläuft 6,5 km zwischen Dangast und Cäciliengroden.
Im vergangenen Jahr 2018 habe ich dort sehr viele tote Schafe gefunden die aufgrund der Hitze und Witterungsverhältnisse verendet sind. Laut einem Handout des Veterinäramtes JadeWeser müssen den Tieren bei normaler Weidehaltung genügend Schutz vor dem Wetter zur Verfügung stehen. Dies ist auf der gesamten Deichlinie nicht gegeben. Dies hat zur folge das sich im Frühjahr und Herbst das
Fell der Tiere stark mit Wasser vollsaugt, und durch den verlagerten Schwerpunkt des Tieres die Gefahr erhöht wird, dass diese sich fest liegen und verenden. Tragende Tiere haben noch ein weitaus höheres Risiko.
In den heißen Sommermonaten, vor allem im letzten Jahr, kam es durch die starke Sonneneinstralung und dem fehlenden Schutz zu erheblichen Kreislaufproblemen der Tiere, das wiederum bei vielen Tieren zum Tode führte.
Ein weiterer Missstand ist, dass der Zuständige Schäfer und/oder Deichverband sich nur mangelhaft um die Versorgung der Schafe kümmert. So sind viele der Wassertränken stark verdreckt und veralgt.
Laut dem oben angesprochenen Handout ist eine ständige Wasserversorgung in Trinkwasserqualität zwingend erforderlich.
Viele Tiere an den Deichen weisen Verletzungen unbekannter Herkunft auf. Diese sind zum Beispiel hinkende Tiere, solche die sich nur auf den „Knien“ fortbewegen, und Verletzungen die augenscheinlich durch unsachgemäßes Scheren verursacht wurden.
In erster Linie habe ich natürlich das zuständige Veterinäramt informiert. Bis auf eine kurzfristige, grobe Säuberung der Tränken ist dort nichts passiert.
Da es für alle Weidetiere unzumutbar ist sich nicht der Sonne und dem Wetter entziehen zu können, liegt es in der Verantwortung der Politik verbindliche Vorschriften für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen zu sorgen.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 33 (18 in Niedersachsen)