Region: Essenbach
Bauen

Berücksichtigung der Bürgerforderungen zum Bauvorhaben "Rosengasse"

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bauamt, Rathausplatz 3, 84051 Essenbach

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

20.02.2015, 15:08

redaktionelle Änderungen
Neuer Petitionstext: Das aktuell sich in der Bauleitplanung befindliche Objekt Bauvorhaben "Rosengasse" entspricht nicht den Vorstellungen aller Bürger.

Unter dem Thema "Innenverdichtung" gab es Anfang September einen breiten Konsens innerhalb des Marktgemeinderates von Essenbach. Leerstehende Flächen gerade im nnenraum der Gemeinden mit sinnvoller Wohnbebauung überplanen. Wohnraum schaffen, auch im Größenbereich von 50 bis 100 Quadratmeter Wohnfläche. Ein Vorhaben, dem man zustimmen kann.
Eine solche Wohnbebauung steht nun auf dem „Plan“ für Essenbach. Das Bauvorhaben „Rosengasse“ soll bis zu 30 Wohneinheiten und sehr viel Platz für Gewerbe schaffen. Eine Tiefgarage und oberirdische Flächen für Stellplätze sind eingeplant. Der Bau nimmt natürlich einen großen Raum ein. Ver- und Entsorgung der Gewerbe, Kunden- sowie Anwohnerverkehr müssen in verträglichem Maße und vorausschauend eingeschätzt werden. Dazu gehört auch eine verträgliche Einfügung in den Innenraumbereich des Dorfkerns von Essenbach.

Hiermit soll über diese Bürgerbeteiligung noch einmal eine Unterstützung der begründeten Forderungen erfolgen. Neue Begründung: Wir sind davon überzeugt, dass der aktuelle Entwurf eine Bausünde ist, die das Ortsbild an äußerst prominenter Stelle im Dorfzentrum zerstört. Nicht, weil wir generelle Gegner einer modernen Bauweise oder Architektur sind.
Doch was in München-Schwabing oder auf der Landshuter Mühleninsel reizvoll und sinnvoll sein kann, ist es in der Rosengasse in Essenbach noch lange nicht. Warum?

Im aktuellen Entwurf sehen wir das Einfügungsgebot massiv missachtet.

Aus mehreren Gründen:
1. Die Wandhöhen von bis zu knapp 14 Metern und ein vierstöckiger Entwurf mit Flachdach machen den Komplex zum größten Baukörper Essenbachs. Die Aussage im Bebauungsplan, ,,Gebåudeform ,,Gebäudeform und - größe orientiere sich an den größeren Gebäudestrukturen im Ortskern und der direkten Umgebung sowie dem Bestandsgebäude",
ist deshalb schlicht falsch. Dass die übliche Abstandsregelung außer Kraft gesetzt wird, sehen wir mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Dass diese Maßnahme mit der Barrierefreiheit begnindet wird, ist an den Haaren herbeigezogen.
2. Die dichte Bebauung des Grundstticks mit einem 64 Meter langen Baukörper, folgt vielleicht den wirtschaftlichen Interessen des lnvestors, nicht aber Überlegungen einer möglichst harmonischen Einfligung in die Nachbarschaft. Die Geschoßflächenzahl 1,5 dient nur einer überzogenen Verdichtung zu Lasten der Anwohner.
3. Und es führt nicht zuletzt zu unvorhersehbaren Park- und Verkehrsproblemen, nicht nur in der Bauphase, in der ohnehin schwere Beeinträchtigungen zu erwarten sind, sondern auch zu einer ftir die Anwohner unzumutbaren Verkehrszunahme durch die Einbahnstraße Rosengasse.

Als Essenbacher Bürger sind wir nicht nur inhaltlich enttäuscht, sondern auch von der Art und Weise, wie das Bauvorhaben bisher behandelt wurde. So wurde - wie in der Zeitung zu lesen war - behauptet, dass man scheinbar nichts machen könne, weil das Landratsamt den Entwurf bereits für gut geheißen hätte - das wurde in Vorgesprächen auch den Anwohnern suggeriert. lst die Kommune, Bùrgermeister und der Gemeinderat wirklich
so hilf- und machtlos? Ist es nicht gerade Aufgabe der Gemeinde, im Bebauungsplan für die baulichen Rahmenbedingungen eines solchen Proiekts zu sorgen?

Fragwürdig zumindest verwunderlich, erscheint uns in diesem Zusammenhang, dass das gleiche Planungsbüro, das für den überdimensionierten Entwurf des Investors verantwortlich ist, ebenso den Bebauungsplan verantwortet. Es entsteht der Eindruch dass der Bebauungsplan tatsächlich Mittel zumZweck für den Investor ist und nicht das gestalterische Instrument von kommunaler Baupolitik dass sich der Bebauungsplan also am Architektenentwurf orientiert und nicht umgekehrt.
Wir verstehen nicht, warum unter dem Modeschlagwort der ,,lnnenverdichtung" alle bisherigen Grundsätze eines homogenen Ortsbildes über den Haufen geworfen werden. Wie möchte man in Zukunft ähnliche, überdimensionierte Bauprojekte verhindern? oder können sich die Gemeinderäte vorstellen, dass weitere derartige Komplexe im Ortskern entstehen und vielleicht bald auch die Straßen in Mirskofen, Altheim, Ohu oder Mettenbach säumen.

Die Begründung nur der aktuelle Entwurf garantiere günstigen Wohnraum und Gewerbeflächen, ist nicht nachvollziehbar. Ob sich Geschäfte und die viel beschworenen Facharztpraxen ansiedeln, richtet sich wohl eher nach der Nachfrage und weniger nach der Architektur des Hauses.

Wir möchten betonen, dass wir nicht grundsätzlich gegen die Bebauung des Grundstücks sind, sondern würden uns wünschen, dass für dieses Bauvorhaben die gleichen Regeln und verfahren gelten, wie für alle anderen.


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