14.10.2022, 21:58
Titel und Beschreibung verändert, damit die Petition veröffentlicht wird.
Falls meine Petition erst nach Verabschiedung des Gesetzes angenommen wird, dann informieren Sie mich bitte darüber. Eine nachträgliche Einbeziehung der ürigen Heizarten stelle ich mir schwierig vor.
Jedoch sind die Haushalte und Regionen/Ortschaften, die keine Möglichkeit haben sich an die Gasleitung oder Fernwärmeleitung anzuschließen, weil keine Leitung anliegt, benachteiligt. Damit wäre ein Großteil des ländlichen Raumes benachteiligt.
Neuer Titel: AusweitungBerücksichtigung aller Energieträger bei der GaspreisbremseEntlastung aufder alle HeizartenVerbraucher
Neuer Petitionstext:
Im vorgelegten Vorschlag zur Gaspreisbremse sind nur die Heizarten Gas und Fernwärme berücksichtigt.
Insbesondere im ländlichen Raum liegt jedoch oft keine Gas- oder Fernwärmeleitung an. Damit sind die Haushalte und Regionen/Ortschaften, die keine Möglichkeit haben sich an die Gasleitung oder Fernwärmeleitung anzuschließen, weil keine Leitung anliegt, benachteiligt.
Deshalb müssendie Heizarten Öl, Flüssiggas, Pellet und Strom (z.B. Wärmepumpe) ebenfalls in die Unterstüzung einbezogen werden.
Neue Begründung: Für die Heizarten Flüssiggas, Erdöl, Pellets und Strom (z.B. Wärmepumpe) sind die Beschaffungskosten ebenfalls gestiegen, je nach Heizmaterial um mindestens das zwei- bis vierfache gegenüber Ende 2021. vierfache. Damit werden die Haushalte genauso belastet wie die Nutzer von Gas und Fernwärme. Insbesondere Haushalte mit sehr kleinen Einkommen, die ihre Bevorratung mit Heizmaterial Öl , Pellets und Flüssiggas in einer Summe bezahlen , werden dazu nicht in der Lage sein.
Leider wurde auch hier wie bei vielen Maßnahmen , z.B. öffentlicher Nahverkehr, der ländliche Raum nur unzureichend bis garnicht berücksichtigt.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 0