29.09.2020, 14:12
1. Das Datum der Laufzeit um eine größere Anzahl von Unterschriften zu generieren.
2. Ein geforderter Link zum Nachweis der Studie von Prof. Dr. Arlinghaus wurde zugefügt.
Neuer Petitionstext: Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Petition wollte ich zur geplanten Novellierung der Berliner Fischereiverordnung ein Vorschlag unterbreiten . Leider musste ich feststellen, das ein Entnahmegebot für alle maßigen Fische in Betracht gezogen wird. Das ist für mich im Rahmen der Erhaltung der Population diverser Fischarten schwer nachzuvollziehen. Ich appelliere vielmehr für die Einführung des sogenannten Küchenfensters, wie es die Stadt Hamburg in ihrer Fischereiverordnung umgesetzt hat. Da gerade große Fische erheblich für die Reproduktion einen wesentlichen Faktor darstellen, ist es wenig sinnvoll diese zu entnehmen. Ich beziehe mich damit auf durchgeführte Studien, die das belegen, wie zum Beispiel von Herrn Prof. Dr. Robert Arlinghaus von der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB).
www.hu-berlin.de/de/pr/nachrichten/archiv/nr1312/pm_131216_00
1. Den besonders fruchtbaren, großen Fischen kommt eine wichtige Rolle für die Reproduktion zu, je höher die insgesamt abgegebene Menge von Eiern ist, desto höher ist auch die Anzahl der potentiellen Jungfische.
2. Insbesondere ist das der Fall, wenn durch hohe Überfischung wenige Großfische in den Gewässern vorhanden sind.
3. Der Fischereidruck durch ca. 100.000 Angler/innen und die Fischereibetriebe ist für die Berliner Gewässer ein nicht zu unterschätzender Faktor, der die Bestände durch die geplante Neuverordnung noch drastischer dezimieren wird.
Mein Vorschlag wäre, das sich das Land Berlin an der Hamburger Lösung orientiert. In den sozialen Medien herrscht auch ein großes Unverständnis unter den Anglern, für die wenig Bestands schonende Überarbeitung der geplanten Verordnung. Diese sollten in ihrer Anzahl nicht unterschätzt werden, und werden Fehlentscheidungen wahrscheinlich bei den nächsten Berlin Wahlen nicht so schnell vergessen, wenn sie in ihren Rechten zur Selbstbestimmung in Bezug der Verwertung ihrer Fänge dermaßen eingeschränkt werden.
Was ebenfalls sehr schade ist, das in der Überarbeitung auch keine übergreifende Schonzeit bedacht wird. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg profitieren sehr davon!
Das ist ein wichtiger Aspekt für die Tourismus-Branche, gerade in Corona-Zeiten, wo die Menschen ihren Urlaub vorwiegend in der Heimat verbringen sollen, wäre durch die Möglichkeit einer ganzjährigen Nutzung der Spinnangel eine gewisses Potenzial auszuschöpfen.
Den Fischbeständen würde das kein nachhaltigen Schaden bringen, sofern auch das sogenannte Küchenfenster berücksichtigt werden würde. Durch selektive Köderwahl ist auch der Beifang sehr gut auszuschließen. Zudem wird dadurch auch weniger Futter ins Wasser eingetragen, wenn in der Zeit von Januar bis Mai überwiegend mit Mais, Teig, Boilies und ähnlichen Mitteln geangelt wird, weil die Nutzung von Kunstködern verboten ist.
In meiner 20-jährigen Erfahrung als Angler, der bevorzugt Flussbarsche für den Verzehr fängt, welche in Berlin keine Schonzeit haben, konnte ich durch die passende Köderwahl (3-6 cm) den Beifang von Hecht und Zander nahezu ausschließen. Dafür musste ich allerdings in der Schonzeit immer nach Brandenburg oder Mecklenburg Vorpommern ausweichen. Ich bitte Sie daher, meine Aussagen in der Entscheidung zur neuen Fischereiverordnung zu bedenken und ich spreche hier für eine große Anzahl von Anglern, die sich nicht nur durch Landesverbände in der Politik vertreten lassen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und der Teilnahme an der Petition.
Mit freundlichen Grüßen
Aaron Hildebrand
Neues Zeichnungsende: 25.11.2020
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 49 (20 in Berlin)