03.08.2021, 16:52
Am 13.07. wurde die Petition im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr des Bayerischen Landtags behandelt.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
"Die Eingabe wird gem. § 80.2 BayLTGeschO ohne Sachbehandlung an die zuständige Stelle weitergegeben.
Dem Petenten sind der Protokollauszug und die Stellungnahme der Staatsregierung zu übersenden."
Grundlage für den Beschluss war eine Stellungnahme der Staatsministerin Kerstin Schreyer vom 14.06.2021, die auf das Ergebnis der Studie "Drei- versus viergleisiger Ausbau der S4" Bezug nahm:
"...Die Ergebnisse der Studie liegen mittlerweile vor. Sie bestätigen den Bedarf für einen
dreigleisigen Ausbau der S4 West zwischen Pasing und Eichenau. Entscheidend
ist jedoch im Vergleich zur bisherigen Planung der DB, dass dieser dreigleisige
Ausbau aufwärtskompatibel erfolgen soll, um im Bedarfsfall ein viertes Gleis
nachbauen zu können. Konkret heißt das, die DB soll z.B. Bauwerke wie Brücken
oder Stationen so planen und realisieren, dass bereits der Flächenbedarf für ein
viertes Gleis berücksichtigt ist.
Der Freistaat strebt weiter einen schnellstmöglichen barrierefreien Ausbau des
S-Bahnhofs Puchheim an. Es gilt nun, die Ergebnisse der Studie „Drei- versus
viergleisiger Ausbau der S4“ bei der Ausgestaltung des barrierefreien Ausbaus
von Puchheim zu berücksichtigen, um somit auch den Einsatz von öffentlichen
Mitteln rechtfertigen zu können. Um die Aufwärtskompatibilität beim barrierefreien
Ausbau zu gewährleisten, bedarf es neben dem Außenbahnsteig am Gleis 1 (südlichstes Gleis) auch eines Mittelbahnsteigs zwischen den Gleisen 2 und 3. Die Option
für ein viertes Gleis, welches im Bedarfsfall im nördlichen Bahnhofsbereich
gebaut werden würde, bliebe damit gewahrt.
Ich habe bereits die Stadt Puchheim gebeten, sich auf dieser Grundlage mit dem
barrierefreien Ausbau der Station auseinanderzusetzen. Eine entsprechende
Rückäußerung wäre dann auch Grundlage für die weiteren Planungen durch die
DB, was dann auch Aussagen zu einer möglichen Realisierungszeitschiene erlauben
würde."
Zwischenzeitlich wurde die Deutsche Bahn mit der Umplanung einschließlich von Mittelbahnsteigen an allen Stationen bis Buchenau beauftragt.
Damit ist die Stadt Puchheim aufgefordert, sich zum Sachverhalt (Außenbahnsteig auf der Nordseite ist nicht möglich, da der Bereich für ein viertes Gleis freigehalten werden soll) zu äußern. Ohne positive Rückäußerung der Stadt Puchheim wird es keine vorgezogene Realisierung einer Barrierefreiheit am Bahnhof Puchheim geben.
Die Petition war somit NICHT ERFOLGREICH.
Damit ist die Petition im Bayerischen Landtag abgeschlossen, sofern keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden, die eine Neubehandlung der Petition nach sich ziehen würde (§ 77 Absatz 1 Nr. 4 BayLTGeschO).