Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Mitte April 2021 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Antrag der Fa. Bayernbahn Betriebsgesellschaft GmbH für die Änderung des Bahnübergangs die wir hier im Detail mitteilen möchten:
Plangenehmigungsverfahren zur Änderung des Bahnübergangs in km 14,9 der Strecke 5330 Nördlingen-Gunzenhausen; Staatsstraße 2216
Punkt 1: Vorgesehene Änderung:
a) Die Staatsstraße 2216 bleibt unverändert bestehen.
b) Die noch vorhandenen Reste der alten mechanischen Schrankenanlage werden zurückgebaut
c) Die je Fahrtrichtung rechts stehendenden Andreaskreuze Z 201 werden zurückgebaut und durch 4 Andreaskreuze Z 201, beidseitig, ersetzt.
d) Die Beschilderung und Markierung wird gemäß BÜV-NE (Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen) ausgeführt.
Punkt 2: Sicherheitstechnische Bewertung
Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen auf eingleisigen Nebenbahnen bei mäßigem Verkehr durch die Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen gesichert werden. Die Bewertungsspanne für „mäßigen Verkehr“ liegt bei 100 bis 2.500 Kfz täglich. Somit ist die Sicherung durch Übersicht und hörbare Signale grundsätzlich zulässig.
Die Gemeinde Hainsfarth begrüßt die Änderung der Sicherungsart des Bahnübergangs „St2216/Heimostraße“ i.S.d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In Anbetracht der momentanen Situation und einer in Aussicht stehenden Reaktivierung der Hesselbergbahn sollte der Bahnübergang unbedingt mit Halbschranken versehen werden.
Im Interesse einer zukunftsfähigen Lösung für eine reaktivierte Strecke plädiert die Gemeinde Hainsfarth daher, den Bahnübergang „St 2216“ wieder mit Halbschranken zu versehen.
Mitte April 2021 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Antrag der Fa. Bayernbahn Betriebsgesellschaft GmbH für die Änderung des Bahnübergangs die wir hier im Detail mitteilen möchten:
Plangenehmigungsverfahren zur Änderung des Bahnübergangs in km 14,9 der Strecke 5330 Nördlingen-Gunzenhausen; Staatsstraße 2216
Punkt 1: Vorgesehene Änderung:
a) Die Staatsstraße 2216 bleibt unverändert bestehen.
b) Die noch vorhandenen Reste der alten mechanischen Schrankenanlage werden zurückgebaut
c) Die je Fahrtrichtung rechts stehendenden Andreaskreuze Z 201 werden zurückgebaut und durch 4 Andreaskreuze Z 201, beidseitig, ersetzt.
d) Die Beschilderung und Markierung wird gemäß BÜV-NE (Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen) ausgeführt.
Punkt 2: Sicherheitstechnische Bewertung
Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen auf eingleisigen Nebenbahnen bei mäßigem Verkehr durch die Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen gesichert werden. Die Bewertungsspanne für „mäßigen Verkehr“ liegt bei 100 bis 2.500 Kfz täglich. Somit ist die Sicherung durch Übersicht und hörbare Signale grundsätzlich zulässig.
Die Gemeinde Hainsfarth begrüßt die Änderung der Sicherungsart des Bahnübergangs „St2216/Heimostraße“ i.S.d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In Anbetracht der momentanen Situation und einer in Aussicht stehenden Reaktivierung der Hesselbergbahn sollte der Bahnübergang unbedingt mit Halbschranken versehen werden.
Im Interesse einer zukunftsfähigen Lösung für eine reaktivierte Strecke plädiert die Gemeinde Hainsfarth daher, den Bahnübergang „St 2216“ wieder mit Halbschranken zu versehen.
ich darf Sie im Namen der Gemeinde Hainsfarth ganz herzlich zur Kundgebung am Samstag, den 19. September 2020 einladen. Beginn ist um 15.00 Uhr in der Dorfmitte, Kindergarten, Hauptstraße 4.
Der geplante Protestmarsch wurde aufgrund der geltenden Vorschriften nicht genehmigt und findet daher nicht statt. Nach Absprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde am Donnerstag, 10.09.2020, wurde folgender Programmablauf genehmigt:
• Nach einer kurzen Begrüßung werden wir ab 15.10 Uhr gezielt das innerörtliche Verkehrsaufkommen mit LKWs, Bussen, landwirtschaftlichen Fahrzeugen und PKWs, in den Problemzonen nachahmen.
• Ab 15.45 Uhr findet in der Dorfmitte die Podiumsdiskussion statt. Entgegen der Absage des Straßenbauamtes und der BayernBahn werden wir die Diskussion durchführen.
• Um ca. 16.30 Uhr ist die Veranstaltung zu Ende.
Durch die aktuell gestiegenen Fallzahlen wurden uns auch für die Kundgebung erhöhte Sicherheits- und Hygienemaßnahmen vorgeschrieben. Für die Kundgebung sind maximal 200 Teilnehmer zugelassen. Die Dorfmitte wird ab 14.00 Uhr gesperrt. Ein Zugang zur Veranstaltung ist ab 14.30 Uhr nur über die gekennzeichneten Bereiche möglich.
Die Gemeinde Hainsfarth ist verpflichtet, alle Teilnehmer namentlich zu erfassen und die Einhaltung des Mindestabstands in den ausgewiesenen Flächen zu garantieren. Außerdem ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei der Kundgebung verpflichtend! Trotz des enormen Aufwands wollen wir uns weiter für den Erhalt unseres Bahnübergangs Heimostraße stark machen.
Während der Kundgebung wird die Gemeinde Hainsfarth im Fokus des Nordrieses stehen. Neben der lokalen Presse werden auch Radio- und Fernsehsender von unserer Kundgebung berichten.
Bitte unterstützen Sie uns und kommen Sie zur Kundgebung am 19. September!
Mit freundlichen Grüßen
1. Bürgermeister
Gemeinde Hainsfarth
Klaus Engelhardt