28.04.2021, 20:03
Mitte April 2021 erhielten wir von der Regierung von Oberbayern den Antrag der Fa. Bayernbahn Betriebsgesellschaft GmbH für die Änderung des Bahnübergangs die wir hier im Detail mitteilen möchten:
Plangenehmigungsverfahren zur Änderung des Bahnübergangs in km 14,9 der Strecke 5330 Nördlingen-Gunzenhausen; Staatsstraße 2216
Punkt 1: Vorgesehene Änderung:
a) Die Staatsstraße 2216 bleibt unverändert bestehen.
b) Die noch vorhandenen Reste der alten mechanischen Schrankenanlage werden zurückgebaut
c) Die je Fahrtrichtung rechts stehendenden Andreaskreuze Z 201 werden zurückgebaut und durch 4 Andreaskreuze Z 201, beidseitig, ersetzt.
d) Die Beschilderung und Markierung wird gemäß BÜV-NE (Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen) ausgeführt.
Punkt 2: Sicherheitstechnische Bewertung
Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) dürfen auf eingleisigen Nebenbahnen bei mäßigem Verkehr durch die Übersicht in Verbindung mit hörbaren Signalen gesichert werden. Die Bewertungsspanne für „mäßigen Verkehr“ liegt bei 100 bis 2.500 Kfz täglich. Somit ist die Sicherung durch Übersicht und hörbare Signale grundsätzlich zulässig.
Die Gemeinde Hainsfarth begrüßt die Änderung der Sicherungsart des Bahnübergangs „St2216/Heimostraße“ i.S.d. Allgemeinen Eisenbahngesetzes. In Anbetracht der momentanen Situation und einer in Aussicht stehenden Reaktivierung der Hesselbergbahn sollte der Bahnübergang unbedingt mit Halbschranken versehen werden.
Im Interesse einer zukunftsfähigen Lösung für eine reaktivierte Strecke plädiert die Gemeinde Hainsfarth daher, den Bahnübergang „St 2216“ wieder mit Halbschranken zu versehen.
Weitere Informationen folgen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Engelhardt