07.02.2022, 16:23
Am 19. Januar erhielt ich das Schreiben vom Thüringer Landtag, dass die Petition in der 22. Sitzung abschließend behandelt wurde.
Zitat des Textes:
Mit Ihrer Petition haben Sie begehrt, dass die derzeit noch im Tierpark Gotha untergebrachte Braunbärin "Sarah" in den Bärenpark Worbis umziehen solle. Sie haben vorgetragen, dass die Haltungsbedingungen für die Braunbärin im Tierpark Gotha nicht artgerecht seien. Um diesen Zustand zu beenden, habe eine Stiftung angeboten, den Umzug der Bärin in den Bärenpark Worbis zu realisieren. Die Kulturstadt Gotha GmbH als Trägerin des Tierparks Gotha habe dies bislang jedoch abgelehnt.
Ihre Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit 26 Mitzeichnungen unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1500 Mitzeichnungen nicht erreicht, so dass der Petitionsausschuss von der Durchführung einer Anhörung abgesehen hat.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie TMASGFF teilte zum Sachverhalt zunächst mit, dass eine tierschutzfachliche Prüfung vor Ort bereits durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha erfolgt sei. Im Ergebnis der Prüfung würden die Haltungsbedingungen nicht den in "Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren geforderten Haltungsbedingungen" für Braunbären entsprechen. Als Grundlage für das weitere Vorgehen habe daher das TMASGFF das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) am 15. Dezember 2020 mit einer fachaufsichtlichen Kontrolle der Bärenhaltung beauftragt, in deren Ergebnis ein Gutachten erstellt werden solle.
Im August 2021 teilte das TMASGFF ergänzend mit, dass die Gutachtenerstellung zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Im Ergebnis des Gutachtens empfiehlt der Gutachter die Beibehaltung der Unterbringung der Bärin im Tierpark Gotha, da ein Wechsel des Geheges und eine Vergesellschaftung der Bärin mit anderen Artgenossen aufgrund des hohen Alters nicht in Betracht kämen. Gleichzeitig wurden Hinweise für eine Optimierung der Haltung in Gotha gegeben.
Darüber hinaus habe das TLV die Petition aufgrund der Zielrichtung ("Verringerung des Tierleids") eine fachaufsichtliche Kontrolle des Tierparks Gotha vorgenommen. Festgestellte Mängel und Perspektiven seien in Abstimmung mit dem TLV und dem zuständigen VLÜA Gotha einzeln bewertet worden und müssten nunmehr vom Tierpark behoben werden. Eine weitere fachliche Begleitung zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Tierpark Gotha durch das TLV sei vorgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass aufgrund der Petition eine umfassende Überprüfung der Tierhaltung der Braunbärin im Tierpark Gotha stattgefunden hat. Darüber hinaus wurde auch die übrige Tierhaltung fachaufsichtlich überprüft. Dabei wurden durchaus Mängel festgestellt, die nunmehr vom Tierpark abgearbeitet werden.
Vor diesem Hintergrund bedankt sich der Petitionsausschuss für Ihren kritischen Blick und geht davon aus, dass es mit der Petition gelungen ist, die Haltungsbedingungen im Tierpark Gotha insgesamt auf ein besseres Niveau zu heben. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, Ihre Petition mit diesen sowie den bereits erteilten Informationen nach § 17 Nr. 2b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.
Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren abgeschlossen.