Region: Dresden
Gesundheit

Aufruf zum Stop des 5G-Mobilfunknetz-Ausbaus in Dresden

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister und Stadtrat Dresden

10.608 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

10.608 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.01.2020
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

17.12.2020, 20:22

Liebe Unterzeichnerinnen und Unterzeichner,

es ist jetzt fast ein Jahr her, dass die Unterschriftensammlung zur Dresdner 5G-Petition beendet wurde.

Bereits am 04.05.2019 hatte ich auf der Webseite von www.dresden.de die gleichlautende e-Petition "Aufruf zum Stop des 5G-Mobilfunknetz-Ausbaus in Dresden" eingereicht, die in der Folge zu verschiedenen Anträgen der Stadtratsfraktionen und zur Behandlung in Stadtbezirks- und Ortschaftsräten sowie im Stadtrat führte: ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=17647

Um unserem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen und einen größeren Unterstützerkreis zu erreichen, startete ich am 16.05.2019 die Petition gleichen Namens und im Wesentlichen gleichen Inhalts: openpetition.de/!stop5gdresden.

Anlässlich der Einreichung der Petition openpetition.de/!stop5gdresden bei OB Hilbert am 23.01.2020 versicherte der OB vor allen Beteiligten*, "...dass die eingereichte Petition gemäß den Regularien der Stadt Dresden zum Petitionsausschuss geht". Dazu liegt mir ein Gedächtnisprotokoll vom 26.01.2020 vor.

Aus den vorliegenden Beschlussanträgen etc. (ratsinfo.dresden A0002/19: ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=17647 ) geht jedoch nicht hervor, dass die am 23.01.2020 bei OB Hilbert eingereichte Petition explizit berücksichtigt bzw. behandelt wurde.
Auch eine abschließende Beschlussfassung des Dresdner Stadtrates liegt noch nicht vor.

Grundsätzlich wird hier klar, dass mit den verfügbaren demokratischen Instrumenten (hier Petitionen) im konkreten Fall bisher leider nur ein sehr überschaubarer Effekt erzielt werden konnte.

Wer zudem das z. T. chaotische Abstimmungsverhalten des bei vielen Themen heillos zerstrittenen Dresdner Stadtrates und die Position des OB in der Frage 5G-Technologie kennt, muss sich allerdings über magere Ergebnisse und halbherzige Beschlussvorlagen einiger Fraktionen nicht wundern.

Vor allem von der Öko-Partei der GRÜNEN hätten wir uns deutlich mehr Unterstützung erhofft (vgl. Ersetzungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen in ratsinfo.dresden A0002/19).
Die „Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen“ beinhaltet m. E. auch den Schutz EHS-gefährdeter Menschen vor allgegenwärtiger hochfrequenter Mobilfunkstrahlung.
Werden BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rahmen ihrer Klimadiskussion z. B. den massiv steigenden Energiebedarf durch die 5G-Technologie zur Kenntnis zu nehmen?!
www.eon.com/de/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/2019/neue-studie-sieht-drastisch-erhoehten-energieverbrauch-von-rechenzentren-durch-neuen-mobilfunkstandard-5G.html

Auf das vordringliche Ziel der CDU „Bewahrung der Schöpfung“ hinzuweisen, kann ich mir eigentlich schenken, weil damit „eine Politik von Maß und Mitte, die Ökologie und Ökonomie verbindet“, gemeint ist. Und dies beinhaltet im Zweifel einen Kniefall vor den Interessen der Großkonzerne, also auch der Mobilfunkbetreiber (www.cdu.de/es-geht-beides ).

Dass es auch anders geht, zeigen weltweit praktizierte und begründete 5G-Moratorien von Städten, Kommunen, Regionen und Staaten (Slowenien):

www.all-in.de/sulzberg/c-lokales/immer-mehr-gemeinden-und-regionen-stimmen-gegen-5g_a5070006

sowie laut einer Liste (PDF) von diagnose-funk: Staedte_Weltweit_ohne_5G_-01.05.2020-.pdf

Aber hier gilt wohl wie in vielen anderen politischen Entscheidungen: DIE GEISTERFAHRER SIND WIR!

Oder anders ausgedrückt: Einige unserer Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker sind in bestimmten Fragen beratungsresistent. Im schlimmsten Fall haben sie den Auftrag des Artikels 56 GG, Schaden vom (deutschen) Volk abzuwenden, nicht verstanden.

Die Seite www.informationszentrum-mobilfunk.de/artikel/5g-moratorien-in-staedten-und-gemeinden klärt uns allerdings auf, dass (zumindest in Deutschland?) die rechtlichen Möglichkeiten eines 5G-Moratoriums auf dem Gemeindegebiet begrenzt sind, da die Genehmigungsvoraussetzungen durch Bundes- und Landesrecht gesetzt werden.

Mittlerweile ist der Ausbau der 5G-Technologie bundesweit in vollem Gange, wie die Karten der drei bzw. 4 großen Netzbetreiber bzw. Mobilfunkanbieter zeigen (sollen):

www.telekom.de/netz/mobilfunk-netzausbau?callback=off&wt_mc=as_mfsosoxx_329887%3A789038%3A3734055%3A17780446

www.vodafone.de/unternehmen/netz.html?b_id=1416&j_id=ConConAwaA01G|NonNon000|fq0giksta&c_id=content_cba_A01:fq0_G_gik_sta_FT_SL_5g_netzkarte

www.o2online.de/service/netzabdeckung/?partnerId=O2_AFF_CTE_EXA_15016&mediacode=AFF_la_113974_-TEXTGEN&utm_term=AFF_la_113974_-TEXTGEN&utm_content=O2_AFF_CTE_EXA_15016&dclid=CJ_1janU0u0CFaFN5Qod46UCmg

www.dslweb.de/1und1-5g-verfuegbarkeit.php

Fortsetzung siehe E-Mail Teil 2


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