28.03.2015, 13:20
Evtl. stehen bürokratische Hindernisse einer zeitnahen Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis entgegen. Daher wird nun zusätzlich auch eine Vorgabe von zentraler Stelle gefordert, mit der die unbürokratische Beantragung der Geräte ermöglicht wird.
Neuer Petitionstext: Die Kostenübernahme von "Continuous Glucose Monitoring System (CGMS)" oder "Flash Glucose Monitoring System (FGMS)" wird derzeit von den Krankenkassen nur nach individueller Reglung vorgenommen. Obwohl die Technik marktreif und medizinisch zugelassen ist, mussten hunderte vor den Sozialgerichten klagen, bis die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in Ausnahmefällen die (einmaligen und wiederkehrenden) Kosten übernimmt.
Oftmals berufen sich die GKV stur auf das Hilfsmittelverzeichnis, und lehnen die Kostenübernahme strikt (ohne medizinische Einzelfall-Prüfung) ab.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass herstellerübergreifend CGMS CGMS- und FGMS FGMS-Geräte schnellstmöglich in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden.
Parallel zur Aufnahme ins Hilfsmittelverzeichnis sollen die GKVs (über eine zentral vorgegebene und veröffentlichte Regelung) die unbürokratische Kostenerstattung für Betroffenen ermöglichen.
Links:
* www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
* www.mein-diabetes-blog.com/was-ist-cgm-cgms/
* www.mein-diabetes-blog.com/tag/abbott-flash-glucose-monitoring/