01.01.2015, 15:06
Genaue Uhrzeit des Nachtangelverbotes eingetragen laut Landesfischereiordnung § 9
Neue Begründung: Das bestehende Nachtangelverbot schränkt die Ausübung des Hobbys ein, da es gerade in den Wintermonaten einem berufstätigen mit einem 8 Stunden Arbeitstag aufgrund der Regelung (1 Stunde vor Sonnenaufgang ( von 19.00 Uhr bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang) 7.00 Uhr ) gar nicht möglich ist zu angeln.
Der Schutz der am Ufer lebenden Tiere wird nur gegenüber Anglern angewendet, jeder andere Bürger darf sich zu jeder Tages- und Nachtzeit am Gewässer aufhalten. Stört er die Tiere dann weniger als ein Angler ?