26.07.2015, 00:50
Erweiterung der Begründung
Neue Begründung: Ein pauschaler Leinenzwang ist unverhältnismäßig, da er die Rechte der Hundehalter unangemessen einschränkt und lediglich von einer abstrakten Gefahr ausgehe, die sich nicht auf alle Hunde verallgemeinern lasse. Es liegen keine Erkenntnisse fachkundiger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, Hunde immer und überall an der Leine zu führen.