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Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

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18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung

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  1. Pradėta 2014
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

2014-03-28 13:34

Korrektur von Rechtschreibung und Grammatik
Neue Begründung: 1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis zu nicht sanktionierten Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.

2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatische Beziehungen zwischen der EU und Deutschland und bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Der 18. Deutsche Bundestag sollte nicht mit zweierlei Maß messen, oder wenn er dies tut, konsequent und aufrichtig sein. sein und dies in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam feststellen.

Als Beispiel für die Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:

1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Regionen Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todestrafe, Enteignung und Zensur. Auch Ungarn und die Türkei missachten zunehmend die Menschenrechte auf Versammlungs- Vereinigungs- Informatioms,- Meinungs- und Pressefreiheit.

2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informatios- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verrteilung gab. Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das deutsche Verfassungsrecht die Grundrechte wie Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, Telekommunikationsfreiheit, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum. die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.

4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.

5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.

6. Der europäische Staat Italien missachet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige und lebenswichtige und medizinische Versorgung.


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