Bürgerrechte

Aufhebung aller verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlungen von ungeimpften Personen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
25.937 Unterstützende 25.548 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

25.937 Unterstützende 25.548 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

21.09.2021, 19:11

Video Link eingefügt - WELT Interview mit Jens Spahn
Klärung der Anfrage ob die rechtliche Auffassung der wissenschaftlichen Dienste sich an der Virenlast einer Infektionsgabe durch infizierte Geimpfte bezieht, oder eben nur in infektiös / nicht infektiös unterscheidet
Ergänzung der Begründung:
Ergänzung mit dem Link zu einem Zeitungsartikel der Frankfurter Rundschau
Klarstellung dass sich diese Petition nicht gegen Impfung richtet.


Neue Begründung:

Die aktuelle Spaltung der deutschen Gesellschaft in Geimpft und Ungeimpft, wird vom Bundesminister für Gesundheit in einer Weise weiter vorangetrieben die den öffentlichen Frieden stört.

Bereits am 25. Januar 2021 muss zumindest für einen Abgeordneten des Bundestages die Ausarbeitung (durchgeführt durch die für den Bundestag tätigen Wissenschaftlichen Dienste), mit dem Aktenzeichen: WD 3 - 001/21 vorgelegen haben. Die Ausarbeitung WD 3 – 001/21 stellt eine individuelle Auftragsarbeit zur Klärung folgenden Sachverhaltes dar: Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen

 

Die besonderen Ermächtigungen des Infektionsschutz Gesetzes, im Zustand einer epidemischen Notlage von nationaler Tragweite, werden von Gesundheitsminister Spahn wissentlich zur Ungleichbehandlung von ungeimpften Personen missbraucht und nicht mehr ausschließlich mit dem Ziel von infektionsschutzrechtlich vertretbaren Maßnahmen verwendet. Es geht aus der Ausarbeitung WD 3 - 001/21 hervor, dass bereits im Dezember 2020 eine …“heftige Debatte darüber entbrannt ist, ob es zulässig sein kann, geimpften Personen „Privilegien“ oder „Sonderrechte“ einzuräumen, die ungeimpften Personen verwehrt bleiben.“ Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht einmal die Impfstoff Priorisierung aufgehoben, … „In diesem Zusammenhang wurde gefragt, welche Vor- und Nachteile öffentliche und nicht-öffentliche Stellen künftig von dem Nachweis abhängig machen dürfen, dass eine Person gegen das CoronaVirus geimpft wurde. Weiter wurde gefragt, welche dieser Vor- und Nachteile einfachgesetzlich zulässig sind und welche verfassungsrechtlich vorgegeben sind. Dabei soll auch auf öffentlichrechtlich beherrschte Unternehmen eingegangen werden.“  

 

Stand heute 16.09.20021, sind die in dieser Analyse genannten rechtlichen Möglichkeiten zur Ungleichbehandlung, mit den einhergehenden Grundrechtseinschränkungen von ungeimpften Personen, mit höchstmöglicher Auswirkung ausgereizt und werden weiter verschärft. Trotzdem dem Bundesgesundheitsminister bereits bekannt sein muss, dass die tatsächliche Grundlage zur Umsetzung von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen, nicht eingetroffen ist, nämlich die wissenschaftliche Feststellung, dass die gegen Corona geimpften Personen nicht mehr infektiös sind.

„Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“

 Hier wird also rechtlich nicht nach einer Last/Anzahl der Viren unterschieden, sondern lediglich ob infektiös oder nicht infektiös.

Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen aus USA und UK haben gezeigt, dass die Viruslast bei Geimpften, die sich dennoch mit der Delta-Variante anstecken, genauso hoch ist wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.

www.merkur.de/leben/gesundheit/corona-studie-impfung-anstecked-coronavirus-gesundheit-astrazeneca-biontech-geimpfte-zr-90932060.htm

www.fr.de/ratgeber/gesundheit/corona-impfung-delta-variante-ansteckung-geimpfte-menschen-impfdurchbruch-behoerde-zyx-zr-90912812.html

Die Ausarbeitung WD 3 - 001/21 ist auf der offiziellen Webseite des Deutschen Bundestages unter folgenden Link veröffentlicht https://www.bundestag.de/services/suche?suchbegriff=Wd+3-001%2F21 und Stand 16. September 2021 03:00 Uhr frei zugänglich. file:///C:/Users/info/AppData/Local/Temp/WD-3-001-21-pdf-data.pdf

 

Dadurch dass den Geschäften/Betreibern die Option zwischen 3G (mit kostenpflichtigen Tests), oder 2G (volle Kapazitäten Auslastung) übergeben wird, werden die 2 Bevölkerungsteile gegeneinander aufgehetzt und zu willkürlich diskriminierenden Maßnahmen aufgerufen.

 

Mittels Ausgrenzung, öffentliche Beleidigungen, Impfstatusangabe am Arbeitsplatz, Ausfall der Lohnfortzahlung im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne, Aufhetzende Statements wie z.B. „warum soll der Geimpfte für den Ungeimpften zahlen?“ „Pandemie der Ungeimpften!“, soll die noch ungeimpfte Person zur Impfung genötigt werden. Die persönliche Impfentscheidung findet so nicht mehr ausschließlich anhand einer gesundheitlichen Risiko/Nutzen Analyse statt, sondern zur Wiedererlangung der Grundrechte. Aktuelle Corona Studienergebnisse geben hingegen begründeten Anlass, die individuellen Risiken mit der Wirksamkeit, eines COVID19 Impfstoffes in der Rolling-Review Phase, sorgsam gegeneinander abzuwägen. Diese Petition richtet sich nicht gegen eine Imfpung, sondern lediglich gegen die Ungleichbehandlung von ungeimpften Personen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Wegfall aller Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, sich sogar als ernsthafter Infektionstreiber herausstellen könnte.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)


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