10.05.2021, 14:03
Textkorrektur, um Irritationen zu vermeiden. Einfügen weiterer Quellen.
Neue Begründung:
Seit Beginn der Impfkampagne wird nicht darüber informiert und aufgeklärt, dass es sich bei der Impfung mit COVID-19 Impfstoffen (v. a. mRNA-Impfstoffe) nur um einebedingt riesige Studie handelt. Für diesezugelassene Impfstoffe gilt nur eine bedingte Zulassung,handelt, da es noch keine Langzeitstudien zu eventuellen Impfschäden gibt. DieseBei einer bedingten Zulassung fehlen die sonst unabdingbaren Langzeitdaten der Phase III, welche für eine ordentliche Zulassung oblegat sind.
"Das Pharmaunternehmen verpflichtet sich in dem Fall, von der Behörde festgelegte Bedingungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erfüllen, beispielsweise vollständige Phase-III-Daten nachzuliefern"
Quelle: Arzneimittelzulassung – Wikipedia und
Informationsmaterial: Klinische Studie findet– ebenWikipedia
Weiter: gerade"Ein typischer Wirkstoff hat, bevor er in einemdie weltweiten,1. flächendeckendenklinische "Feldversuch"Studienphase statt.(Phase ErgebnisseI) sindgeht, etwa ein Jahrzehnt präklinischer Studien durchlaufen. Nach einer FDA-Veröffentlichung (2004) hat ein solcher Wirkstoff eine Chance von 8 %, schließlich auch die Zulassung, bzw. Marktreife zu erlangen. Ursache hierfür ist in frühestensden 2-3meisten JahrenFällen zumangelnde erwarten.Informationsmaterial:Wirksamkeit oder ungünstige Pharmakokinetik des neuen Wirkstoffs im Menschen.[5] Etwa 10 % aller Wirkstoffe in klinischen Studien scheitern wegen unerwarteter Nebenwirkungen im Menschen trotz der zuvor durchgeführten Tierversuche, alleine 30 % der toxischen Effekte, die im Menschen auftreten, werden durch die Tierversuche nicht vorhergesagt.[6] Aufgrund dieser Unsicherheit muss bei den ersten Anwendungen am Menschen vorsichtig vorgegangen werden." - Quelle: Klinische Studie – Wikipedia
In dem Aufklärungsmerkblatt der Bundesregierung (Erarbeitung und Veröffentlichung durch das RKI und des grünen Kreuzes) gibt es keinen HinweisHinweis, aufdass eine laufende Studie dieserdie Medikamente odernur derbedingt gefordertenzugelassen Studienbeteiligung.sind:
"Um welchen Impfstoff handelt es sich?
Diese ist bei der Erprobung eines Medikamentes jedoch zwingend erforderlich. Auch der Hinweis auf eine "bedingte Zulassung" fehlt komplett. Die erwähnten ZulassungsstudienEs sind nichtmehrere nach allgemeinen Kriterien einer Medikamenten-Zulassung erstellt worden. (s. obiges Informationsmaterial)Aufklärungsmerkblatt | SchutzimpfungImpfstoffe gegen COVID-19 –zugelassen, die gleichermaßen geeignet sind, um sich individuell vor COVID-19 zu schützen und die Pandemie zu bekämpfen"
Quelle: Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung mit mRNA-ImpfstoffenmRNA-Impfstoff (rki.de)
Momentan häufen sich die Meldungen von vorher nicht absehbaren Nebenwirkungen bis hin zum Tod. Hierzu eine Seite, welche entsprechende Pressemeldungen listet:
Tote, Corona-Ausbrüche und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Covid-Impfung - corona-blog.net
WeiterhinMeiner Meinung und meinem Verständnis nach verstößt der fehlende Hinweis und die fehlende Aufklärung über noch nicht bekannte Spätfolgen dieser Impfstoffe diesbezüglich gegen den Kodex.
Aus dem Kodex ergibt sich aus dem Kodex,sich, dass "die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können."
Dieser Kodex ist VERPFLICHTEND (Auszug Wikipedia):
"Der sogenannte Nürnberger Kodex ist eine zentrale, aktuell heute angewandte ethische Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medizinischer, psychologischer und anderer Experimente am Menschen. Er gehört seit seiner Formulierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) insbesondere zu den medizinethischen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähnlich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medizinischen Versuchen an Menschen
„die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich (ist). Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können“.
Anlass für den Nürnberger Kodex waren die während der Zeit des Nationalsozialismus im Namen der medizinischen Forschung begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere „verbrecherische medizinische Experimente“ und Zwangssterilisationen.[1][2]Der Nürnberger Ärzteprozess jährte sich 1997 zum 50. Mal und damit auch die Geburtsstunde des Nürnberger Ärztekodex von 1947. Die Nürnberger Regionalgruppe der IPPNW nahm dies zum Anlass, in der Nachfolge des Kongresses „Medizin und Gewissen“ 1996[3] mit einer Gedenkveranstaltung an die grundlegenden Prinzipien des Kodex von 1947 zu erinnern und den Nürnberger Kodex von 1997 auf heutige medizinethische Fragen zu beziehen."Zwangssterilisationen.[1][2]"
Quelle: Nürnberger Kodex – Wikipedia
Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung, des RKI und Beteiligte der Impfkampagne,
bitte ergänzen Sie die entsprechenden Unterlagen und sorgen Sie für eine vollumfängliche, korrekte und verständliche Aufklärung der Bürger VOR der Impfung nach den Kriterien des Nürnberger Kodex. (zum Beispiel mithilfe einer Informationskampagne, Information an alle "Impfer", Ämter, Institutionen, Organisationen etc).
Danke.
Neues Zeichnungsende: 30.06.2021
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 878 (869 in Deutschland)