24.01.2016, 12:58
Werte Mitstreiter für ein demokratischeres Rundfunksystem,
ein ''Eingangs-Schreiben'' des Niedersächsischen Landtages ist mir zugegangen.
Wortlaut:
Kritik an der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
Sehr geehrter Herr,
Ihr o.a. schreiben wird vom Niedersächsischen Landtag als Eingabe behandelt, mit der sich der
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien und Regionalentwicklung befassen wird. Um Verwechslungen auszuschließen, erhält Ihre Eingabe die Nummer 02460/10/17.
Die Eingabe wird im rahmen der Beratung der Landtagsdrucksache 17/4928, voraussichtlich in öffentlicher Sitzung, behandelt werden.
Die Drucksache ist zu Ihrer Information beigefügt.
(ein Gesetzentwurf zum 19.Rundfunkänderungsstaatsvertrag war beigefügt)
Um sicherzustellen, dass die beteiligten Abgeordneten und die Landesregierung von Ihrer Eingabe Kenntnis erhalten, wird sie als Beratungsvorlage verteilt.
Der Ausschuss wird die Beratung Ihrer Eingabe mit einer Empfehlung abschließen, über die der Landtag beschließt.
Sobald dieser Beschluss ergangen ist, erhalten Sie davon Nachricht.
Vorsorglich möchte ich schon jetzt darauf hinweisen, dass der Landtag nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten über Eingaben entscheiden kann. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Anlage.
Die Mitunterzeichner der Eingabe bitte ich, entsprechend zu unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Wortlaut Ende.