05.08.2015, 15:44
Hallo Mitstreiter gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag,
vor einigen Tagen habe ich folgendes Schreiben vom Baden-Württemberger Landtag erhalten. Ich gebe es am besten im Wortlaut wieder:
---Beginn des Schreibens---
Sehr geehrter Herr Nabavi,
ich bestätige Ihnen hiermit, dass Ihre Zuschrift vom 16.07.2015 beim Landtag von Baden-Württemberg vorliegt und vom Petitionsausschuss bearbeitet wird.
Der Petitionsausschuss holt zunächst vom zuständigen Ministerium eine Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ein. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Petitinsausschuss beraten und der Vollversammlung des Landtags einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen.
Zur Vorbereitung der Beschlüsse kann der Petitinsausschuss von den im Gesetz über den Petitinsausschuss des Landtags und der Geschäftsordnung vorgesehenen Rechten Gebrauch machen (z. B. Akten anfordern, Auskünfte von Behörden einholen, Ortsbesichtigungen vornehmen, Regierungsvertreter anhören).
Die Vorsitzende des Petitionsausschusses wird Sie über die Erledigung der Petition unterrichten.
Personenbezogene Daten werden unter Wahrung der Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Dazu gehört im Regelfall auch, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten -auch personenbezogenen- Angaben dem zuständigen Ressort der Landesregierung und den beteiligten nachgeordneten Behörden zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Ich bitte Sie, die Mitunterstützer der Petition entsprechend zu benachrichtigen.
Mit freundlichen Grüssen
---Ende des Schreibens---