21.03.2016, 14:26
Hallo Mitstreiter gegen den Zwangs-Rundfunkbeitrag,
der Landtag von Baden-Württemberg hat die Petition "ARD, ZDF ... so GEZ nicht weiter! ZahlungsZWANG STOP! RundfunkREFORM JETZT!" leider abgelehnt.
Die meisten Teile der Begründung erscheinen mir nicht besonders neu. Folgende drei Textstellen sind aus meiner Sicht ein bischen interessant. Ich gebe sie wörtlich wieder:
"...Zum Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zu Aufgabe und Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien ist demgegenüber festzustellen, dass es in seiner Betrachtungsweise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Aufgabe und Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks ausser Acht lässt. In seiner aktuellen Entscheidung zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung zur Rolle des öffentlich rechtlichen Rundfunks ausdrücklich bestätigt..."
"...Darüber hinaus haben die Länder ARD und ZDF mit einem Online-Angebot für Jugendliche beauftragt, um auch diese dem öffentlich rechtlichen Rundfunk zunehmend abgewandte Zielgruppe verstärkt anzusprechen...°
"...Nach Miteilung des Berichterstatters wird derzeit eine Anfrage zur Akzeptanz und sozialen Wirkung des Beitragssystems bearbeitet..."
Mit freundlichen Grüssen