Region: Stuttgart
Erfolg
Verkehr

Appell an die Stadt Stuttgart: die Äffle & Pferdle-Ampel muss her!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Fritz Kuhn
12.200 Unterstützende 7.339 in Stuttgart

Der Petition wurde entsprochen

12.200 Unterstützende 7.339 in Stuttgart

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

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18.12.2018, 10:17

Pressemitteilung 140/2018 - Petitionsausschuss des Landtags 13.12.2018: www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2018/dezember/1402018.html

"Stuttgart – Der Petitionsausschuss des Landtags spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung einer „Äffle- und Pferdle“ Lichtsignalanlage in Stuttgart aus. Einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss fasste der Ausschuss in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018. „Wir wollen den Weg ebnen zu einem großzügigeren Umgang mit regionalen Besonderheiten bei den Ampel-Symbolen“, erläuterte die Vorsitzende des Ausschusses, Beate Böhlen (Grüne). Deshalb soll die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung überwiesen werden. Das zuständige Verkehrsministerium habe gleichzeitig deutlich gemacht, dass es mit Blick auf eine gebotene bundeseinheitlich verlässliche Festlegung keine Ausnahmegenehmigung von der Straßenverkehrsordnung erteilen werde. Seit Jahren engagieren sich die Mitglieder des „Äffle- und Pferdle-Fanclubs“ für die Installierung der tierischen Ampelsymbole. „Der Ausschuss hat die Landesregierung deshalb auch gebeten, sich auf Bundesebene für eine großzügigere Regelung einzusetzen. Mehr konnten wir für Äffle und Pferdle nicht tun“, so die Vorsitzende Böhlen.

In Deutschland regelt die Straßenverkehrsordnung (§ 37 Absatz 2 Nummer 5) die Verhaltenspflicht der zu Fuß Gehenden an Lichtzeichenanlagen. In einer dazu gehörigen Verwaltungsvorschrift ist explizit die Gestaltung der Sinnbilder bei Ampeln geregelt: „Im Lichtzeichen für Fußgänger muss das rote Sinnbild einen stehenden, das grüne einen schreitenden Fußgänger zeigen.“ Bundesweit gibt es mehrere Ausnahmen von den gängigen Lichtsignalanlagen, etwa die Ampelmännchen in Ostdeutschland oder die Mainzelmännchen in Mainz. Erstere waren nach der deutschen Einigung erlaubt worden, letztere sind dagegen nicht erlaubt. Sie stellten streng genommen nicht einmal Verkehrszeichen dar, habe ein Ministerialbeamter im Ausschuss erläutert. Es gehe um Haftungsfragen und um Fragen der Einheitlichkeit in ganz Deutschland, berichtete der stellvertretende Vorsitzende Norbert Beck (CDU) aus der Sitzung. Bundesländer seien in der Ampelfrage nicht frei in ihrer Entscheidung, sondern an das Bundesrecht gebunden.

Die mehrheitlich beschlossene Berücksichtigung macht deutlich, dass der Petitionsausschuss das Anliegen der Petenten unterstützt. An das Verkehrsministerium des Landes erging die Bitte des Petitionsausschusses, sich auf dem nächsten Bund-Länder-Fachausschuss im Januar 2019 dafür einzusetzen, die Regelung großzügiger zu fassen, damit Symbole wie „Äffle und Pferdle“ oder auch den Mannheimer Wasserturm als Ampelsinnbilder generell verwendet werden können. „Ganz nachvollziehbar ist die jetzige enge Regelung dem Ausschuss nicht: Die vertikale Anordnung der Ampellichter ist wohl ausschlaggebender als die Bilder auf den Ampeln“, so die Vorsitzende Böhlen."


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