Rajon : Gjermania
Internet

Appell an die Hochschulrektorenkonferenz zur Nutzung sozialer Medien

Peticioni drejtohet tek
Hochschulrektorenkonferenz

2 072 nënshkrimet

Mbledhja mbaroi

2 072 nënshkrimet

Mbledhja mbaroi

  1. Filluar janar 2024
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog me marrësin
  5. Vendim

lajm

13.03.2025, 15:14

In der letzten Woche reagierte eine Hochschule auf unsere Aktivitäten per eMail, die wir hier mit unserer Antwort dokumentieren möchten. Es geht uns nicht darum, diese Hochschule anzuprangern, deshalb die Veröffentlichung nur in anonymisierter Form. An den Aussagen hat uns erstaunt, wie wenig die betreffende Hochschule bereit ist sich mit den bestehenden Fakten auseinander zu setzen und wie die vorgebliche Reichweite von X die Entscheidungsträger:innen immer noch davon abhält, sich konsequent an die Leitlinien der Hochschule und die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

Hochschule:
„Lieber ..., nur zwei Dinge, zu den anderen werde ich mich jetzt an dieser Stelle nicht äußern: erstens, wir sind nicht auf einer Plattform unterwegs, die unsere Demokratie gefährdet. Sondern wir sind da, wo Ministerien, auch das Wissenschaftssministerium des Landes ..., hunderte Wissenschaftseinrichtungen und auch noch sehr viele Universitäten und Hochschulen präsent sind und die Möglichkeiten dieses Kurznachrichten Dienstes nutzen. Dort finden wir Meinungen, die nicht unsere sind, aber das finden wir im normalen Leben auch. Und als Universität sind wir dazu da, sich damit auseinander zu setzen.
Es gilt nach wie vor das, was die HRK und der Bundesverband für Hochschulkommunikation postuliert haben: es gibt Argumente dafür und Argumente dagegen, auf X zu sein. Dem Vorwurf, wir bespielen undemokratische Plattformen, möchte ich hier mit aller Deutlichkeit widersprechen.
Es wird niemand gezwungen, sich auf X aufzuhalten aus der Universität. Aber solange Ministerien und die Politik und die Medien, also die von der Pressestelle, die den X Account pflegt, ursächlichen Zielgruppen weltweit dieses Format nutzen, plädiere ich dafür, dadrauf zu sein. Der Rest der Universität hat damit in der Regel und dem Alltag relativ wenig zu tun.“

Unsere Antwort:

„.. besteht ein Mißverständnis, was den Mediengebrauch der Hochschulen oder auch anderer öffentlichen Einrichtungen angeht. Die Auswahl dieser Medien steht den Hochschulen nicht frei, sondern sie ist daran gebunden, dass die genutzten Medien im Rahmen unserer Gesetze und Rechtsvorschriften bleiben. Dabei ist u.a. die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beachten, für deren Erhalt und Schutz sich insbesondere Beamtinnen und Beamte einzusetzen haben, vergl. Beamtenstatusgesetz §33.

Bei der Internet-Plattform X sind wir mit einer Situation konfrontiert, dass dort vielfach Verstöße gegen deutsche Gesetze stattfinden. Die Hilfsorganisation HateAid hat beispielsweise zahlreiche antisemitische Posts für einen Prozess dokumentiert, den sie gemeinsam mit der European Union of Jewish Students (EUJS) vor dem Kammergericht Berlin gegen X führt. HateAid kommt zu der Einschätzung: „Durch fehlende Moderation macht die Plattform eine beispiellose Verbreitung antisemitischen Gedankenguts möglich“. Weitere Beispiele finden sich in den Anzeigen der EP-Abgeordneten Strack-Zimmermann, die nach eigenen Angaben rund 3.000 Anzeigen gegen verschiedene Plattformen, u.a. X, im letzten Jahr gestellt hat. Zahlreiche Anzeigen wurden auch vom Bundeswirtschaftsminister Habeck gegen X gestellt, und es ist davon auszugehen, dass nicht nur diese beiden Politiker, sondern noch viel mehr diesen Beleidigungen und Angriffen ausgesetzt sind. Zahlreiche Beispiele krimineller Posts auf X, also solche, die z.B. gegen §130 StGB (Volksverhetzung) verstoßen, finden sich dokumentiert auf den Internetseiten von HateAid oder den Posts von die Insider (newsie.social/@dieinsider).

Diese Beispiele zeigen, dass mit X kriminelle Inhalte verbreitet werden. Und damit scheidet die Plattform für die Nutzung durch öffentliche Einrichtungen aus, da die Mitarbeitenden im Rahmen der Verpflichtung zur fdGO an das Rechtsstaatsprinzip gebunden sind.

Darüber hinaus hat die durch X betriebene Verschiebung unserer Rechtsnormen zur Folge, dass gewählte Volksvertreter:innen inzwischen nicht nur verbal, sondern auch physisch angegriffen werden. In einer Anhörung im Deutschen Bundestag haben Vertreter der Körber-Stiftung darauf hingewiesen, dass 40% der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen schon einmal einen Angriff auf sich oder eine nahestehende Person erlebt haben. „Ein Teil von ihnen stelle sich die Frage, ob sie sich das weiter antun oder sein Amt aufgeben sollen“ (heute-im-bundestag hib 693/2024). Müssen wir uns angesichts solcher Entwicklungen nicht fragen, ob wir dafür mitverantwortlich sein wollen? ...

Leider wird diese Sichtweise auf X dadurch erschwert, dass so viele öffentliche Einrichtungen dort tätig sind und der Eindruck entstand, dass ein Mittun dort nicht falsch sein kann – weil es so viele tun. Es verhält sich leider auch so wie Sie schreiben, dass die Landesbehörden in ... ein schlechtes Vorbild mit ihrer andauernden Präsenz auf X geben. Das ändert aber nichts daran, dass jede Einrichtung für die gesetzeskonforme Wahl der genutzten Medien selbst die Verantwortung trägt. ...“


Ndihmoni në forcimin e pjesëmarrjes së qytetarëve. Ne duam t'i bëjmë shqetësimet tuaja të dëgjohen dhe të mbeten të pavarura.

dhuroni tani