Kultur

Angermunder See: Freies Schwimmen und Sonnenbaden für alle Bürger! Keine Sperrungen von Uferzonen!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

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  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.05.2022, 16:14

Provinzposse bei der Ratssitzung der BV 5

In der Ratssitzung vom 24.05.22 ging es unter anderem darum, eine Entscheidungsvorlage zur Nutzung des Angermunder Sees vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt zu diskutieren und darüber zu entscheiden. Gemäß dieser Entscheidungsvorlage sollte das Sonnenbaden am Ost- und Südufer in einer ersten Stufe in diesem Jahr weiterhin erlaubt sein, das Verhalten der Seenutzer beobachtet und anschließend evaluiert und entschieden werden, ob oder wie der See künftig gemäß einer zweiten Stufe genutzt werden darf.

Ein Entwurf im Oktober 2021 sah das Einrichten eines Naturschutzgebiets an Ost- und Südufer vor. Das vermutlich seit Jahrzehnten bestehende aber nie geahndete Badeverbot sollte nun aber im Wege einer Allgemeinverfügung auch noch verschärft werden.

Während der Diskussion des Rats, ob man nicht doch das Baden im Angermunder See gestatten solle, denn das Vogelschlaggutachten aus dem Jahr 2014 steht dem offensichtlich nicht entgegen, ergriff die Leiterin der zuvor genannten Behörde entrüstet das Wort und wies den Rat darauf hin, dass Baden im Angermunder See wegen §19 LWG (NRW) grundsätzlich unzulässig sei, denn der Angermunder See sei ein künstliches und kein natürliches Gewässer. Dadurch wurde die Diskussion der Ratsmitglieder um das Baden im Angermunder See abgewürgt.

Die Leiterin der Behörde hat es aber aus Unwissenheit oder Taktik unterlassen, den Rat darüber zu informieren, dass der für künstliche Gewässer einschlägige § 20 Zif.1 LWG (NRW) es der zuständigen Behörde ermöglicht, einen Gemeingebrauch, also beispielsweise das Baden in einem künstlichen Gewässer, zu gestatten. Wenn eine Behördenleiterin Rechtsauskünfte/-informationen in einer Ratssitzung liefert, sollte der Rat auch erwarten können, dass die rechtliche Situation vollständig wiedergegeben oder erläutert wird. Das war während der Ratssitzung am 24.05.22 nicht der Fall, weil ein Hinweis auf § 20 LWG unterblieb.

Mit einer Mehrheit von CDU und Grünen wurde die Entscheidungsvorlage der Behörde angenommen und dem Baden im Angermunder See eine verschärfte Absage erteilt. CDU, Grüne und auch die Verwaltung haben damit ein Badeverbot ausgesprochen und sich in Widerspruch gesetzt zu vielen Düsseldorfern und insbesondere Angermundern, die im Angermunder See gern schwimmen wollen. Die Nutzung des Sees durch Surfer oder Taucher wurde hingegen nicht in Frage gestellt. Wer soll das verstehen?

Dr. Ralph Minderop
Bürgerinitiative Angermunder See - besser für alle


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