Kultur

Angermunder See: Freies Schwimmen und Sonnenbaden für alle Bürger! Keine Sperrungen von Uferzonen!

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller, Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf

3.057 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Neuigkeiten

25.05.2022, 12:01

Liebe Seefreunde,

gestern war ein schwarzer Tag für uns:

Die Bezirksvertretung 5 der Stadt Düsseldorf hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Baden im Angermunder See verbietet. Jetzt ist das Baden also endgültig verboten. Wer erwischt wird, muss ein hohes Bußgeld entrichten.

Schon am Wochenende hatte der OSD Personen aus dem Wasser geholt und die Personalien der Betroffenen notiert.

Die Allgemeinverfügung wurde von der CDU-Fraktion und einer Mehrheit der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen verabschiedet. SPD und FDP haben geschlossen gegen das Badeverbot gestimmt.

Obwohl die Tagesordnung der Sitzung 55 Punkte umfasste, wurde alleine um das Thema Angermunder Baggersee über eine Stunde lang in teilweise extrem heftiger Weise gestritten. Die Fronten in diesem Konflikt sind völlig verhärtet. SPD und FDP haben sich tapfer geschlagen und sind am Ende der Übermacht der Seegegner erlegen.

Interessant war die Argumentation des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 / die Grünen, Waldemar Fröhlich. Fröhlich betonte, dass es mit dem Rahmer See und der Badeanstalt Sechs-Seen-Platte in Duisburg genug Möglichkeiten zu Baden in der Region gäbe. Es sei daher nicht notwendig, den Angermunder See für den Badebetrieb zu erhalten. Fröhlich wirft den Seebefürwortern ein „reflexartiges Reagieren“ auf die geplanten Maßnahmen vor. Diese würden mit „absolutistischer Beharrlichkeit“ auf dem Status Quo beharren - er hingegen wünsche sich eine ergebnisoffene Diskussion. Klar sei für ihn, dass der Angermunder See nicht so bleiben könne, wie er jetzt sei. Insbesondere verwahre er sich gegen Vorwürfe, dass die geplanten Maßnahmen sich gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen richten würden. Ein Naturschutzgebiet sei ein Naturschutzgebiet und diene der Allgemeinheit - dies habe nichts mit sexueller Orientierung oder ethnischer Herkunft zu tun. Interessant an dieser Argumentation ist, dass auf dieser Sitzung noch nicht über die Einrichtung eines Naturschutzgebietes verhandelt wurde: So hat uns Herr Fröhlich verraten, was wir im Jahr 2023 von den Grünen zu erwarten haben.

Ratsherr Andreas Auler von der CDU hatte in einer Wortmeldung ausdrücklich betont, dass es im Falle des Angermunder Sees nicht ratsam sei, „einzelnen Interessensgruppen“ nachzugeben. Gemeint waren damit die Seebefürworter.

Sehr interessant war auch der Vortrag von Frau Doris Törkel vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Düsseldorf. Frau Törkel betonte, dass das Baden in NRW in künstlichen Gewässern, also in Baggerseen, generell untersagt sei. Grundlage dafür sei der § 19 des Landeswassergesetzes. Daher verbiete sich jede weitere Diskussion über eine Nutzung des Angermunder Sees als Badesee. Frau Törkel, die selber zugibt keine Juristin zu sein, hat aber offenbar den § 19 nicht richtig verstanden. Hier wird ausgeführt, dass „künstliche Gewässer nicht den Gemeingebrauch“ unterliegen. Das heißt, dass es für die Bürger kein Anrecht auf das Baden gibt. Das heißt aber nicht, dass das Baden grundsätzlich verboten ist, es kann von den Gemeinden erlaubt werden. Dies geschieht auch in vielen Fällen, so zum Beispiel beim Hitdorfer Baggersee in Leverkusen.

Unterhaltsam war der Vortrag von Michael Hennig von der Flughafen Düsseldorf GmbH zum Thema Vogelschlaggutachten. Hennig betonte, dass er von einer Badeerlaubnis im Angermunder See abraten würde. Das Sicherste aus der Sicht des Flughafens wäre es, den Baggersee wieder zuzuschütten. Hennig musste allerdings zugeben, dass das Vogelschlagrisiko am Düsseldorfer Flughafen im Mittel 25 % unter dem der anderen deutschen Flughäfen liegt. Die SPD-Fraktion hatte vor der Sitzung Einsicht in das aktuelle Vogelschlaggutachten erhalten: Hier wird auf Seite 88 ausgeführt: „Planungen, die die Störeinflüsse an den Baggerseen erhöhen, sollten befürwortet werden, um deren Attraktivität als Schlaf- und Ruheplatz für Gänse zu senken.“ Das heißt, dass ein Badebetrieb im Angermunder See sich vorteilhaft auf die Sicherheitslage des Flughafens auswirken würde.

Lange Rede kurzer Sinn:

Wir stehen einer breiten und mächtigen Koalition von Seegegnern gegenüber. Mit beispielloser Brutalität wird die Schließung des Angermunder Sees durchgepeitscht. Kein Argument ist zu dumm, als dass es nicht gegen das Schwimmen im See ins Feld geführt wird. Wir erinnern uns: Es ging um „Party, Müll und Parken“. Nun ist das Schwimmen verboten und die Party am Nordstrand geht weiter - und damit der Lärm, der Müll und das Parken.

Düsseldorf, die „weltoffene Metropole am Rhein“, verliert mit dem Angermunder See eine Ihrer wichtigsten informellen Attraktionen und wird damit ein gutes Stück ärmer. Das ist unendlich schade!

Traurige Grüße

Euer Frank von der Bürgerinitiative


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