Region: Köngen
Verkehr

Aktiver Lärmschutz für Köngen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinde Köngen

483 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

483 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

06.12.2014, 23:22


Neue Begründung: Was ist das Problem ?

Seit dem Ausbau der Bundesautobahn A 8 in 1982 und der Höherlegung der Trassenführung der B 313 sowie des Baus des Autobahnkleebatts mit Zubringer in direkter Nachbarschaft zum Wohngebiet „Burg“ entwickelt sich der Lärm für das Burggebiet und benachbarte Wohngebiete unerträglich. Zusätzlich verschärft das zunehmende Verkehrsaufkommen (2010: 100.000 Fahrzeuge pro Tag auf der A8) die Lärmbelastung. Dies schränkt in gesundheitsschädigender Weise die Wohn- und Lebensqualität einer Vielzahl der Bürger Köngens gravierend ein.

Ein von der Gemeinde in Auftrag gegebenes Gutachten des Instituts „Mörgenthaler“ bestätigt, dass die Lärmwerte über den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten (sowohl nachts als auch tags) liegen.

Obwohl seit über 30 Jahren das Thema Lärmschutz A 8 in der Gemeinde diskutiert und Abhilfemaßnahmen verschiedenster Art in Aussicht gestellt wurden, sind bis heute keinerlei Entscheidungen getroffen worden. Und dies, obwohl im gleichen Zeitraum im Baugebiet Burg durch Ausweitung des Bebauungsplans die höchste Wohndichte Köngens entstanden ist.


Verschärfung des Lärm-Problems

Deutlich verschärft wird diese Situation in Zukunft – neben weiter steigendem Verkehrsaufkommen - durch den Neubau der ICE-Trasse Stuttgart – Ulm, die ebenfalls in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeinde Köngen verlaufen wird .

Das S 21 Planfeststellungsverfahren (PFA 1.4 Filderbereich – Wendlingen) weist zwar nur eine „geringfügige“ Erhöhung des Summenpegels ggü. der reinen Autobahnschallimmision für die Gemeinde Köngen aus, diese Aussage kommt aber nur durch den rechtlich noch geltenden Lärm-Bonus von 5 dB (Bahnbonus) zustande.

Die Wirklichkeit ist aber eine andere.

Man muss wissen, dass die tatsächlichen Vorbeifahrpegel der einzelnen Züge signifikant über dem rechtlich heranzuziehenden gemittelten Summenpegel liegen. Ein hierzu in Auftrag gegebenes Gutachten der Gemeinde Denkendorf zeigt auf, dass der einzelne Zug 20 db(A) über dem gemittelten Summenwert liegt und damit auch deutlich über den gesetzlich zulässigen Grenzwerten (Quelle: Erläuterungen zur Schienenlärmberechnung in Denkendorf von der geplanten Neubaustrecke. Projekt Nr.: 13_GR_063; Datum: 10.09.2013
BRAUNSTEIN + BERNDT GMBH, Ingenieurbüro für Softwareentwicklung, Lärmschutz, Umweltplanung).

Andere Gemeinden haben diese Lärmbelastung im unmittelbaren Zusammenhang des Autobahnausbaus spürbar verringert.

Da es bis heute aktiven Lärmschutz als Beschlusslage in Köngen noch nicht gibt, hat sich die Bürgerinitiative gegründet mit dem Ziel, die Lärmbelastung spürbar und zeitnah für einen Großteil der Bevölkerung Köngens zu senken.


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