Familie

Änderung der Quarantäne-Regelung für Kinder und Jugendliche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesministerium für Gesundheit, Robert-Koch-Institut

4.626 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

4.626 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

25.10.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


30.08.2021, 14:28

Update der STIKO-Empfehlung für Impfung der Kinder ab 12 Jahren gegen COVID.


Neuer Petitionstext:

Das schärfste Instrument in der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Quarantäneanordnung für Kontaktpersonen von mit dem Virus infizierten Personen. Diese rein fremdnützige Maßnahme greift am Weitesten in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Somit müssen die Hürden für die Anordnung einer Quarantäne besonders hoch sein.

Mit fortschreitenden Impfungen verliert die Gefahr einer Quarantäne-Anordnung für viele erwachsene Personen an Bedeutung, da aktuell vollständig geimpfte Personen entsprechend der Vorgaben des RKI von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen sind . Kindern unter 12 Jahren steht diese Option nicht offen, da für diese Personengruppe noch kein Impfstoff zugelassen ist. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren hat die Stiko bislangerst davon abgesehen,kürzlich eine allgemeine Impfempfehlung auszusprechen,ausgesprochen, da der zu erwartende milde Verlauf einer Infektion mit Corona inerst diesemden Altersbereichzu nichterwartenden die noch unbekannten RisikenNebenwirkungen einer Impfung rechtfertigt.gegenübergestellt werden musste. Dementsprechend wird eine Quarantäne-Anordnung bereits jetzt überwiegend für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Diese Ungleichbehandlung ist vor allem vor dem Hintergrund, dass die gefährdeten Personengruppen geimpft sind und somit der Hauptgrund für eine Quarantäne-Anordnung - der Schutz vulnerabler Gruppen - entfällt, nicht hinnehmbar.

Die Belastungen in der aktuellen Phase der Pandemie verschieben sich hin zu denjenigen, die sich nicht impfen lassen können bzw. hin zu dem Personenkreis, für den keine allgemeine Impfempfehlung durch die Ständige Impfkommission besteht. Diese müssen mit weiteren Einschränkungen wie z.B. einer erhöhten Testfrequenz oder einem eingeschränktem Zugang zu öffentlichen Angeboten rechnen, während sich geimpfte Personen auf weitere Lockerungen einstellen dürfen. Die Belastungen der Pandemie treffen damit erneut im besonderen Maße Kinder und Jugendliche. Eine Quarantäne ist hierbei mit die größte Belastung, die Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zugemutet wird. Es braucht daher eine grundlegende Neuregelung der Quarantäne- und Isolationsanordnung für Kinder und Jugendliche.

Wir fordern:

  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht aufgrund eines Kontakts mit einer mit Covid-19 infizierten Person in eine häusliche Quarantäne versetzt werden. Es müssen mildere Mittel wie z.B. engmaschige Testungen, eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Masken oder erhöhte Mindestabstände zum Einsatz kommen.
  • Kinder und Jugendliche, die nachweislich mit dem Covid-19-Erreger infiziert sind, dürfen nur so lange isoliert werden, wie sie als ansteckend gelten können. Diese Zeit darf 14 Tage ab dem Datum der positiven Testung nicht überschreiten. Analog zur Isolierung für vollständig geimpfte Personen, die nachweislich infiziert sind, aber einen asymptomatischen Verlauf haben, muss ab dem 5. Tag nach dem Erregernachweis durch einen PCR-Test bei einem asymptomatischen Verlauf der Krankheit die Isolierungsanordnung aufgehoben werden, so ein abschließender negativer PCR-Test vorliegt. 

Kinder und Jugendliche sind in der Pandemie weit überdurchschnittlich und fast ausschließlich fremdnützig belastet worden. Dies darf sich nicht weiter fortsetzen.



Neue Begründung:

In Deutschland werden auf Entscheidungen von Gesundheitsämtern weiterhin systematisch ganze Schulklassen ohne Prüfung des Einzelfalles für jede betroffene Person in Quarantäne geschickt.

Dieses Vorgehen ignoriert, dass verschiedene Studien die extrem geringen Übertragungsraten des Virus an Schulen belegt haben. So zeigt die Auswertung der Codag-Gruppe der LMU München, dass Ausbrüche an Schulen sehr selten sind und dass nur bei 1 % aller Kinder und Jugendlichen, die sich mit dem Virus infizieren, von einer Infektion an der Schule auszugehen ist. Weiter möchten wir auf Studien in Rheinland-Pfalz und die Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts verweisen. Eine Quarantäne aufgrund eines möglichen Kontakts im Schulsetting verhindert somit nur in seltenen Fällen eine weitere Ausbreitung des Virus.

Eine Quarantäne ist das schärfste Mittel

Eine häusliche Quarantäne ist ein Freiheitsentzug. Von einer Kindeswohlgefährdung ist bei einer 14-tägigen Quarantänemaßnahme im Normalfall auszugehen; dies gilt im Besonderen dann, wenn zusätzliche belastende Umstände wie z.B. eine beengte Wohnsituation vorliegen.

Eine häusliche Quarantäne darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn alle möglichen milderen Mittel (wie z.B. regelmäßige Testungen, Tragen von Masken, erhöhter Mindestabstand) ausgeschöpft sind. Zudem muss eine Quarantäne auf die kürzest mögliche Zeit beschränkt werden.

Keinesfalls darf eine Quarantäne verordnet werden, wenn nur eine geringfügige, eher theoretische Gefahr der Verbreitung des Virus vorliegt. Eine Quarantäne darf auch dann nicht verordnet werden, wenn eine mögliche Weiterverbreitung des Virus keine tatsächliche Gefahr für das Funktionieren des Gesundheitssystems darstellt. 

In keinem Fall darf eine Quarantäne pauschal für ganze Gruppen (z.B. eine Klasse) erfolgen. Die Schwere des Eingriffs erfordert eine sorgfältige Abwägung und Begründung der getroffenen Maßnahme für jeden Einzelfall.

Ein Kontakt zu einer infizierten Person im Schulsetting führt nur sehr selten zu einer Infektion mit dem Virus. Somit kann davon ausgegangen werden, dass schon aus diesem Grund eine Quarantäne für eine ganze Schulklasse nicht zulässig ist, da eine konkrete Gefahr für eine Verbreitung des Virus als nicht gegeben angesehen werden muss.  

Auch im Einzelfall ist eine Quarantäne für Kinder und Jugendliche zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismäßig. Durch die fortschreitende Impfung von Risikogruppen sowie Personen über 1812 Jahren führt eine Verbreitung des Virus nicht mehr unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitssystems. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Kinder das Virus seltener weitergeben als Erwachsene. Unwissentlich infizierte Kinder und Jugendliche stellen somit keine unmittelbare Gefahr für das Gesundheitssystem dar. 

Es gibt Alternativen zur Quarantäne

Die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist die Impfung von Risikopersonen, sowie allen Erwachsenen. Die Impfung schützt nicht generell vor einer Infektion mit dem Virus, verhindert aber effektiv schwere Verläufe der Krankheit und senkt die Ansteckungsrate deutlich. Eine Impfung gegen Covid-19 erfüllt damit eindeutig ihren Zweck des Schutzes der geimpften Personen und verhindert eine Überlastung des Gesundheitssystems. Somit kann eine Quarantäne von Kontaktpersonen von infizierten Personen nicht mehr als verhältnismäßiges und notwendiges Mittel angesehen werden.

Zudem sind entsprechende Testkapazitäten vorhanden, um Kontaktpersonen engmaschig (z.B. täglich) zu testen. Hierbei können hochsensitive PCR-Tests zum Einsatz kommen. Zusätzlich kann eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Masken oder ein erhöhter Mindestabstand am Arbeitsplatz oder in der Schule angeordnet werden.

Quarantäneregelungen in anderen Ländern

Andere europäische Länder zeigen, dass auch deutlich kürzere Quarantänezeiten oder auch der komplette Entfall der Quarantäneanordnungen nach einem Kontakt an der Schule möglich sind. So endet die Quarantäne in Dänemark nach 6 Tagen, wenn zuvor zwei Tests auf das Virus bei der betroffenen Person negativ waren. Noch einen Schritt weiter geht England, hier wird die Quarantäne komplett durch entsprechende engmaschige Tests ersetzt. Eine aktuell als Preprint veröffentlichte breit angelegte Studie aus England kommt zu dem Schluss, dass durch tägliche Testung der als Kontaktpersonen eingestuften Schüler:innen die Verbreitung des Virus mindestens genauso gut eingedämmt werden kann, wie durch eine Quarantänemaßnahme.

Links und Quellen

www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdf

lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/studie-zu-uebertragungsrisiko-von-covid-19-in-rheinland-pfaelzischen-schulen-und-kitas/

www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile

modmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/07/dct_schools_trial_preprint_20210722.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 3.397 (3.388 in Deutschland)


28.07.2021, 02:19

Nach längerer Diskussion denken wir, dass der Titel den Inhalt der Petition jetzt am besten widerspiegelt.


Neuer Titel: AbschaffungÄnderung der QuarantäneQuarantäne-Regelung für Kinder und Jugendliche nach Kontakt zu infizierten Personen
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1.176 (1.174 in Deutschland)


27.07.2021, 01:54

Korrektur der Links am Ende, dort hatten sich bei der lätzen Änderung unbemerkt Fehler eingeschlichen.
Änderung der Kategorie von Bürgerrechte auf Familie.
Text der Petition weiterhin unverändert


Neue Begründung:

In Deutschland werden auf Entscheidungen von Gesundheitsämtern weiterhin systematisch ganze Schulklassen ohne Prüfung des Einzelfalles für jede betroffene Person in Quarantäne geschickt.

Dieses Vorgehen ignoriert, dass verschiedene Studien die extrem geringen Übertragungsraten des Virus an Schulen belegt haben. So zeigt die Auswertung der Codag-Gruppe der LMU München, dass Ausbrüche an Schulen sehr selten sind und dass nur bei 1 % aller Kinder und Jugendlichen, die sich mit dem Virus infizieren, von einer Infektion an der Schule auszugehen ist. Weiter möchten wir auf Studien in Rheinland-Pfalz und die Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts verweisen. Eine Quarantäne aufgrund eines möglichen Kontakts im Schulsetting verhindert somit nur in seltenen Fällen eine weitere Ausbreitung des Virus.

Eine Quarantäne ist das schärfste Mittel

Eine häusliche Quarantäne ist ein Freiheitsentzug. Von einer Kindeswohlgefährdung ist bei einer 14-tägigen Quarantänemaßnahme im Normalfall auszugehen; dies gilt im Besonderen dann, wenn zusätzliche belastende Umstände wie z.B. eine beengte Wohnsituation vorliegen.

Eine häusliche Quarantäne darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn alle möglichen milderen Mittel (wie z.B. regelmäßige Testungen, Tragen von Masken, erhöhter Mindestabstand) ausgeschöpft sind. Zudem muss eine Quarantäne auf die kürzest mögliche Zeit beschränkt werden.

Keinesfalls darf eine Quarantäne verordnet werden, wenn nur eine geringfügige, eher theoretische Gefahr der Verbreitung des Virus vorliegt. Eine Quarantäne darf auch dann nicht verordnet werden, wenn eine mögliche Weiterverbreitung des Virus keine tatsächliche Gefahr für das Funktionieren des Gesundheitssystems darstellt. 

In keinem Fall darf eine Quarantäne pauschal für ganze Gruppen (z.B. eine Klasse) erfolgen. Die Schwere des Eingriffs erfordert eine sorgfältige Abwägung und Begründung der getroffenen Maßnahme für jeden Einzelfall.

Ein Kontakt zu einer infizierten Person im Schulsetting führt nur sehr selten zu einer Infektion mit dem Virus. Somit kann davon ausgegangen werden, dass schon aus diesem Grund eine Quarantäne für eine ganze Schulklasse nicht zulässig ist, da eine konkrete Gefahr für eine Verbreitung des Virus als nicht gegeben angesehen werden muss.  

Auch im Einzelfall ist eine Quarantäne für Kinder und Jugendliche zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismäßig. Durch die fortschreitende Impfung von Risikogruppen sowie Personen über 18 Jahren führt eine Verbreitung des Virus nicht mehr unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitssystems. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Kinder das Virus seltener weitergeben als Erwachsene. Unwissentlich infizierte Kinder und Jugendliche stellen somit keine unmittelbare Gefahr für das Gesundheitssystem dar. 

Es gibt Alternativen zur Quarantäne

Die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist die Impfung von Risikopersonen, sowie allen Erwachsenen. Die Impfung schützt nicht generell vor einer Infektion mit dem Virus, verhindert aber effektiv schwere Verläufe der Krankheit und senkt die Ansteckungsrate deutlich. Eine Impfung gegen Covid-19 erfüllt damit eindeutig ihren Zweck des Schutzes der geimpften Personen und verhindert eine Überlastung des Gesundheitssystems. Somit kann eine Quarantäne von Kontaktpersonen von infizierten Personen nicht mehr als verhältnismäßiges und notwendiges Mittel angesehen werden.

Zudem sind entsprechende Testkapazitäten vorhanden, um Kontaktpersonen engmaschig (z.B. täglich) zu testen. Hierbei können hochsensitive PCR-Tests zum Einsatz kommen. Zusätzlich kann eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Masken oder ein erhöhter Mindestabstand am Arbeitsplatz oder in der Schule angeordnet werden.

Quarantäneregelungen in anderen Ländern

Andere europäische Länder zeigen, dass auch deutlich kürzere Quarantänezeiten oder auch der komplette Entfall der Quarantäneanordnungen nach einem Kontakt an der Schule möglich sind. So endet die Quarantäne in Dänemark nach 6 Tagen, wenn zuvor zwei Tests auf das Virus bei der betroffenen Person negativ waren. Noch einen Schritt weiter geht England, hier wird die Quarantäne komplett durch entsprechende engmaschige Tests ersetzt. Eine aktuell als Preprint veröffentlichte breit angelegte Studie aus England kommt zu dem Schluss, dass durch tägliche Testung der als Kontaktpersonen eingestuften Schüler:innen die Verbreitung des Virus mindestens genauso gut eingedämmt werden kann, wie durch eine Quarantänemaßnahme.

Links und Quellen

www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdfCiteNPLDOCSCiteNPLDOCSwww.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdf

lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/studie-zu-uebertragungsrisiko-von-covid-19-in-rheinland-pfaelzischen-schulen-und-kitas/

www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFileCiteNPLDOCSCiteNPLDOCSwww.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile

modmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/07/dct_schools_trial_preprint_20210722.pdfCiteNPLDOCSCiteNPLDOCSmodmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/07/dct_schools_trial_preprint_20210722.pdf


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 838 (836 in Deutschland)


26.07.2021, 11:40

Präzisierung des Titels, das es um die Quarantäne als Kontaktperson geht


Neuer Titel: Abschaffung der Quarantäne für Kinder und Jugendliche nach Kontakt zu infizierten Personen

Neue Begründung:

In Deutschland werden auf Entscheidungen von Gesundheitsämtern weiterhin systematisch ganze Schulklassen ohne Prüfung des Einzelfalles für jede betroffene Person in Quarantäne geschickt.

Dieses Vorgehen ignoriert, dass verschiedene Studien die extrem geringen Übertragungsraten des Virus an Schulen belegt haben. So zeigt die Auswertung der Codag-Gruppe der LMU München, dass Ausbrüche an Schulen sehr selten sind und dass nur bei 1 % aller Kinder und Jugendlichen, die sich mit dem Virus infizieren, von einer Infektion an der Schule auszugehen ist. Weiter möchten wir auf Studien in Rheinland-Pfalz und die Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts verweisen. Eine Quarantäne aufgrund eines möglichen Kontakts im Schulsetting verhindert somit nur in seltenen Fällen eine weitere Ausbreitung des Virus.

Eine Quarantäne ist das schärfste Mittel

Eine häusliche Quarantäne ist ein Freiheitsentzug. Von einer Kindeswohlgefährdung ist bei einer 14-tägigen Quarantänemaßnahme im Normalfall auszugehen; dies gilt im Besonderen dann, wenn zusätzliche belastende Umstände wie z.B. eine beengte Wohnsituation vorliegen.

Eine häusliche Quarantäne darf daher nur zum Einsatz kommen, wenn alle möglichen milderen Mittel (wie z.B. regelmäßige Testungen, Tragen von Masken, erhöhter Mindestabstand) ausgeschöpft sind. Zudem muss eine Quarantäne auf die kürzest mögliche Zeit beschränkt werden.

Keinesfalls darf eine Quarantäne verordnet werden, wenn nur eine geringfügige, eher theoretische Gefahr der Verbreitung des Virus vorliegt. Eine Quarantäne darf auch dann nicht verordnet werden, wenn eine mögliche Weiterverbreitung des Virus keine tatsächliche Gefahr für das Funktionieren des Gesundheitssystems darstellt. 

In keinem Fall darf eine Quarantäne pauschal für ganze Gruppen (z.B. eine Klasse) erfolgen. Die Schwere des Eingriffs erfordert eine sorgfältige Abwägung und Begründung der getroffenen Maßnahme für jeden Einzelfall.

Ein Kontakt zu einer infizierten Person im Schulsetting führt nur sehr selten zu einer Infektion mit dem Virus. Somit kann davon ausgegangen werden, dass schon aus diesem Grund eine Quarantäne für eine ganze Schulklasse nicht zulässig ist, da eine konkrete Gefahr für eine Verbreitung des Virus als nicht gegeben angesehen werden muss.  

Auch im Einzelfall ist eine Quarantäne für Kinder und Jugendliche zum aktuellen Zeitpunkt nicht mehr verhältnismäßig. Durch die fortschreitende Impfung von Risikogruppen sowie Personen über 18 Jahren führt eine Verbreitung des Virus nicht mehr unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitssystems. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass Kinder das Virus seltener weitergeben als Erwachsene. Unwissentlich infizierte Kinder und Jugendliche stellen somit keine unmittelbare Gefahr für das Gesundheitssystem dar. 

Es gibt Alternativen zur Quarantäne

Die mit Abstand wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist die Impfung von Risikopersonen, sowie allen Erwachsenen. Die Impfung schützt nicht generell vor einer Infektion mit dem Virus, verhindert aber effektiv schwere Verläufe der Krankheit und senkt die Ansteckungsrate deutlich. Eine Impfung gegen Covid-19 erfüllt damit eindeutig ihren Zweck des Schutzes der geimpften Personen und verhindert eine Überlastung des Gesundheitssystems. Somit kann eine Quarantäne von Kontaktpersonen von infizierten Personen nicht mehr als verhältnismäßiges und notwendiges Mittel angesehen werden.

Zudem sind entsprechende Testkapazitäten vorhanden, um Kontaktpersonen engmaschig (z.B. täglich) zu testen. Hierbei können hochsensitive PCR-Tests zum Einsatz kommen. Zusätzlich kann eine erweiterte Pflicht zum Tragen von Masken oder ein erhöhter Mindestabstand am Arbeitsplatz oder in der Schule angeordnet werden.

Quarantäneregelungen in anderen Ländern

Andere europäische Länder zeigen, dass auch deutlich kürzere Quarantänezeiten oder auch der komplette Entfall der Quarantäneanordnungen nach einem Kontakt an der Schule möglich sind. So endet die Quarantäne in Dänemark nach 6 Tagen, wenn zuvor zwei Tests auf das Virus bei der betroffenen Person negativ waren. Noch einen Schritt weiter geht England, hier wird die Quarantäne komplett durch entsprechende engmaschige Tests ersetzt.  Eineersetzt. Eine aktuell als Preprint veröffentlichte breit angelegte Studie aus England kommt zu dem Schluss, dass durch tägliche Testung der als Kontaktpersonen eingestuften Schüler:innen die Verbreitung des Virus mindestens genauso gut eingedämmt werden kann, wie durch eine Quarantänemaßnahme.

Links und Quellen

www.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdfwww.covid19.statistik.uni-muenchen.de/pdfs/codag_bericht_16.pdfCiteNPLDOCSCiteNPLDOCS

lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/studie-zu-uebertragungsrisiko-von-covid-19-in-rheinland-pfaelzischen-schulen-und-kitas/

www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFilewww.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFileCiteNPLDOCSCiteNPLDOCS

modmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/07/dct_schools_trial_preprint_20210722.pdfmodmedmicro.nsms.ox.ac.uk/wp-content/uploads/2021/07/dct_schools_trial_preprint_20210722.pdfCiteNPLDOCSCiteNPLDOCS


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 168 (168 in Deutschland)


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