Sicherheit

Änderung § 81 e StPO Absatz 1 für die Aufklärung von Mordfällen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Landtags Baden-Württemberg

10.957 Unterschriften

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

03.12.2016, 22:01

Heute wurde von der Polizei auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben, dass ein Tatverdächtiger im Fall der ermordeten Studentin Maria L. in U-Haft sitzt. Der Tatverdächtige wurde durch ein aufgefundenes Haar identifiziert. Ohne dieses Haar hätte die Polizei womöglich keine Chance gehabt, auf das Aussehen des Mörders zurückzuführen, da unser Gesetz nach § 81 e StPO dies in Deutschland nicht erlaubt, obwohl sie die Möglichkeiten gehabt hätten. Nach diesem Haarfund konnte die Polizei auf das Aussehen des Täters schließen und hatten die Videoüberwachungskameras der Straßenbahn in Freiburg zu dieser Tatnacht analysiert. Dort sind sie auch fündig geworden auf jemanden, dem dieses Haar ähnelt. Dadurch kam es zum Durchbruch im Fall der getöteten Studentin Maria L. und die Polizei fasste einen Tatverdächtigen, mit dem die gefundene DNA übereinstimmt. Mehr dazu auf: www.focus.de/panorama/welt/ermordete-studentin-tatverdaechtiger-im-fall-maria-l-gefasst-polizei-gibt-pressekonferenz_id_6291157.html

Ohne dieses Haar wäre die letzte Chance auf einen Ähnlichkeitsbezug nur mit einer kompletten DNA Analyse machbar gewesen um auf das Aussehen des Täters zu schließen, damit die Polizei den Verdächtigenkreis hätte eingrenzen können. Bitte unterstützt die Petition um die Polizei in ihrer Arbeit zu unterstützen und damit die Morde sowie andere Straftaten schneller aufgeklärt werden.

Ein interessanter Bericht über die DNA Analyse auf folgender Seite: www.epochtimes.de/politik/deutschland/freiburger-frauenmorde-genaue-auswertung-der-killer-dna-nicht-erlaubt-wird-§81g-stpo-zum-moerderschutz-paragraphen-a1968841.html


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