Region: Bayern
Soziales

Abstand heißt Einsamkeit - Altenheimbewohner leiden unter Abstandsregelung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Amt für Gesundheit und Pflege

4.711 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

4.711 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

26.08.2020, 00:58

Link zum letzten Merkblatt mit aktueller Verlängerung eingefügt.


Neuer Petitionstext: In der Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz wurde festgelegt, dass alle Personen in Seniorenheimen voneinander einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten müssen. Da die Bewohner sowohl untereinander, als auch zu Besuchern und Mitarbeitern diesen Abstand einhalten müssen, führt dieser Zustand zu Einsamkeit und Isolation.
Deshalb fordern wir:
Die Bewohner eines Wohnbereichs sollen vom Abstandsgebot von 1,5 m zueinander befreit werden, so lange kein konkreter Covid-19-Fall auf dem Wohnbereich ist.
Ziel ist es, der Vereinsamung entgegenzuwirken und ein lebenswertes, gemeinschaftliches Leben innerhalb eines Wohnbereiches (wie bei Menschen eines Hausstands) wieder zu ermöglichen.
Die Bewohner finden im Seniorenheim in der Regel ihr letztes Zuhause. Sie leben mit den anderen Bewohnern ihres jeweiligen Wohnbereichs wie in einem Hausstand zusammen und sollten untereinander ihrem Bedürfnis nach Nähe und Kontakt nachkommen dürfen. Da auch Mitarbeiter und Besucher den Mindestabstand einhalten müssen, wird den Bewohnern coronabedingt ein wichtiges Grundbedürfnis nach sozialem Miteinander verwehrt.
Wir möchten keine Vermischung der Bewohner verschiedener Wohnbereiche, wir möchten keine Lockerung der Abstandsregelung für Mitarbeiter und Besucher, wir wollen lediglich die Bewohnerinnen und Bewohner von der Abstandsregelung zueinander befreien und ihnen ein Stück Normalität, Gemeinschaft und Bedürfnisbefriedigung ermöglichen.
Aktuell lassen wir unsere Bewohner sehenden Auges vereinsamen. Und das hat Folgen: Es treibt den physischen, psychischen und kognitiven Abbau voran, schwächt die Bewohner und bringt sie in eine schlechtere Ausgangslage im Falle einer Infektion.
Die Forderung nach einer Aufhebung des Abstandsgebotes für die Bewohner innerhalb eines Wohnbereichs ist in unseren Augen unabdingbar.
Auch eine permanente Maskenpflicht für Bewohner stellt keine adäquate Alternative zur Abstandspflicht dar, da die Maskenpflicht – wie sie an öffentlichen Orten herrscht – im Seniorenheim nicht umsetzbar ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist oft nicht mit dem gesundheitlichen und kognitiven Zustand der Bewohner vereinbar und wird schon in den Besuchssituationen selten toleriert. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass die Bewohner im Heim ZUHAUSE sind - trägt sonst jemand zuhause eine Maske?
Was also würde sich ändern, wenn die nächste Lockerung die Abstandsregeln der Bewohner eines Bereiches beträfe?
Es gäbe wieder Gespräche.
Es gäbe wieder Freundschaften.
Es gäbe wieder eine Normalität.
Es gäbe wieder Leben im Seniorenheim.
Es gäbe wieder Kontakt, Auseinandersetzung, Freude, Nähe, Zärtlichkeit – das ganze Spektrum des menschlichen Miteinanders.
Die Heimbewohner würden ihren Lebensabend menschenwürdig verbringen!
Die betreffende Allgemeinverfügung ist hier nachzulesen: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-288/
Die letzte Verlängerung ist hier zu finden: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-453/

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 18 (16 in Bayern)


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