Kultur

Absicherung für Künstlerinnen und Künstler JETZT! Kultur darf nicht Corona-Opfer werden.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.460 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

7.460 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Neuigkeiten

29.10.2020, 13:59

28.10.: Layout der ersten Zeile der Beschreibung zu fetter Schrift geändert, Rechtschreibkorrekturen, Grafik geändert
29.10.: Ergänzung von "Aufträge", "Produktionsmöglichkeiten" und "Ausstellungsmöglichkeiten" im ersten Satz, da natürlich nicht alle Künstler:innen auf der Bühne arbeiten.


Neuer Petitionstext: **Wir wollen eine mit dem Kurzarbeitergeld vergleichbare Absicherung über die Künstlersozialkasse!**
Die Corona-Pandemie setzt Künstlerinnen und Künstler zunehmend unter Druck. Fehlende Auftrittsmöglichkeiten Aufträge, wenig Auftritts-, Produktions- und Ausstellungsmöglichkeiten und kaum Publikum Publikum führen seit mittlerweile 8 Monaten zu erheblichen Einkommenseinbußen. Staatliche Hilfen gehen entweder an den soloselbständigen Künstler:innen vorbei, weil ihr Unternehmerlohn nicht gestützt wird. Oder sie zwingen die Betroffenen in das soziale Auffangnetz mit den entsprechenden finanziellen und vor allem den psychologischen Folgen.
Immer mehr Künstlerinnen und Künstler suchen sich in der Konsequenz kulturferne Beschäftigungen und gehen Kunst und Kultur damit verloren. Den Preis für die Eindämmung der Pandemie zahlen damit zuerst die Betroffenen, in Wirklichkeit aber die gesamte, weil kulturärmere Gesellschaft.
**Weitere Hilfen aus dem Katalog der sozialen Grundsicherung sind in dieser Situation wenig hilfreich.** Ein sinnvoller Weg der Unterstützung, auch um konkret diejenigen zu fördern, die vor Corona von ihrer Tätigkeit leben konnten, ist eine zumindest teilweise Erstattung entgangener Einnahmen. **Es bedarf einer Ausfallsicherung, und diese könnte sich an den Regelungen für Kurzarbeitergeld orientieren** – gerne in der Höhe (es muss auch für’s Leben von Familien reichen) und prozentual gedeckelt (wie Kurzarbeitergeld auf 60/67%).
Für die Abwicklung der Ersatzleistung bietet sich die Künstlersozialkasse, die KSK, an. Als Teil der Unfallkasse des Bundes ist die Einrichtung bereits heute eine in Teilen mit den üblichen Sozialversicherungen für abhängig Beschäftigte vergleichbare Versicherung. Sie ermöglicht Künstler:innen den Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
**Kunst und Gesellschaft sind darauf angewiesen, dass der Bund dies anerkennt und das eingetretene vierte soziale Risiko, die erzwungene Arbeitslosigkeit, endlich absichert  – so, wie dies für Bezieher:innen von Kurzarbeitergeld selbstverständlich ist. Das richtige Instrument dafür ist die KSK.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 69 (69 in Deutschland)


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