28.10.2016, 13:09
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
sicherlich haben Sie die Presse verfolgt und dadurch die Information erhalten, dass die Baumaßnahmen zur Absicherung der Sevelter Kreuzung erhebliche Verzögerungen aufzeigen. Aufgrund dieser Informationen aus dem Kreishaus haben wir Landrat Johann Wimberg ein Schreiben zukommen lassen und um detailierte Auskünfte und Begründungen gebeten, die den Verzug verursachen. Gleichzeitig mit der Bitte, sich mit oberster Priorität um die Durchführung der Absicherung zu kümmern. Im Anhang finden Sie entsprechendes Schreiben der UWG Cappeln an den Landrat vom 22.09.2016.
Heute fließen Informationen über die Pressestelle aus dem Kreishaus, die dieser Anfrage gerecht werden. Es gab mehrere Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Politik. Auch die Presse hat diese Informationen erhalten. Wir gehen davon aus, dass das Thema in den kommenden Tagen in der Presse noch einmal Platz finden wird. Die Antwort aus dem Kreishaus lesen Sie hier:
ANFANG
Der Landkreis Cloppenburg hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) in Lingen damit beauftragt, die Unfallhäufungsstelle in Sevelten mit einer Lichtsignalanlage (LSA) auszustatten.
Eine geplante Umsetzung der Maßnahme im Jahre 2016 konnte aus technischen, rechtlichen und planerischen Gründen nicht erfolgen. Nichtsdestotrotz wird die Dringlichkeit dieser Ampelanlage von allen Beteiligten gleichermaßen gesehen. Der Landkreis Cloppenburg befindet sich mit der NLStBV in laufenden Abstimmungsgesprächen und möchte die Vollsignalisierung zügig umsetzen..
Die Vermessung des Kreuzungsbereichs der beiden Kreisstraßen 171 und 173 erfolgte frühzeitig. Des Weiteren wurden Verkehrsuntersuchungen bzw. -zählungen durchgeführt, um das exakte Verkehrsaufkommen und die Verkehrszusammensetzung zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Daten hat die NLStBV weitere Planungsgrundlagen ermittelt und Vorplanungen durchgeführt.
In diesem Prozess hat sich ergeben, dass aufgrund der Vollsignalisierung eventuell Abbiegespuren erforderlich werden könnten, um einen reibungslosen und sicheren Verkehrsablauf gewährleisten zu können. Zumindest eine Aufweitung des Knotenpunktes wird notwendig sein, damit die Abbiegeradien für große Fahrzeuge eingehalten werden können.
Um eine ganzheitliche und für alle Verkehrsteilnehmer akzeptierte und zufriedenstellende Lösung zu finden, werden nunmehr auch Fußgängerquerungen in allen Furten vorgesehen. Der Vorplanungsprozess ist folglich aufwendiger geworden als ursprünglich gedacht und somit hat sich die Umsetzung verzögert.
Die Planer erstellen für die straßenbaulichen Veränderungen nun die Entwurfsplanungen, auf deren Grundlage die Veränderungen an dem Kreuzungsbereich genehmigt werden müssen. Dazu sind Abstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange zu treffen und insbesondere evtl. Grundstücksverhandlungen mit den Anliegern zu führen. Hierbei könnte es theoretisch noch Einwände der Anlieger geben, wovon aber nicht ausgegangen wird. Anschließend sind die Ausführungsplanungen aufzustellen und die Baumaßnahme auszuschreiben und zu vergeben.
Der Landkreis Cloppenburg und die NLStBV streben den Bau der Lichtsignalanlage in 2017 an. Aufgrund des oben skizzierten Ablaufs des Planungs- und Umsetzungsprozesses wird die Errichtung voraussichtlich aber erst im 4. Quartal 2017 erfolgen können.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vom Landkreis Cloppenburg im Entwurf des Haushaltsplans 2017 berücksichtigt.
ENDE
Wir bleiben hier weiter am Ball und versorgen Sie so schnell wie möglich mit Informationen per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Willenborg
UWG Cappeln