09.04.2019, 14:01
Nach Rücksprache mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen präzisiert.
Neuer Titel: Absicherung auch nicht ehelicher Lebenspartner von Angehörigen der Rettungsdienste Feuerwehr im Todesfall
Neuer Petitionstext: Es muss sichergestellt werden, das auch die nicht ehelichen Angehörigen von Mitgliedern der Rettungsdienste freiwilligen Feuerwehren und des Katastrophenschutzes im Falle eines tödlichen Unfalles im Rahmen ihrer meist freiwilligen Tätigkeit abgesichert sind. Dies gilt aktuell nur für Ehepartner.
www.feuerwehr-hessen.de/pressemeldungen/land-hessen-lehnt-verbesserten-versicherungsschutz-ab-1554713793/2019/04/08?fbclid=IwAR3jSLem0rl-U4kVUlAIY5FONKXyAm2fwkkeivSDmSyzu7FgMrepxsM1yUc#blog613
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 21 (20 in Hessen)