20.11.2016, 19:06
Textfehler bzw ein Fehler in der Formulierung
Neue Begründung: -
In Bayern gibt es derzeit 7 stille Feiertage, an welchen ein zeitweiliges Tanzverbot von 2 Uhr beziehungsweise 14 Uhr bis 24 Uhr andauert. An Karfreitag und Karsamstag gilt sogar ein ganztägiges Tanzverbot. Somit hat Bayern neben Hessen und Baden-Württemberg das strengste Tanzverbot.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung betrifft das Tanzverbot nicht nur Tanzveranstaltungen im herkömmlichen Sinne, sondern alle öffentlichen Unterhaltungsveranstaltungen die den entsprechend ernsten Charakter der Feiertage nicht wahren. An Karfreitag und am Buß- und Bettag sind außerdem Sportveranstaltungen untersagt. Die herausragende Stellung insbesondere von christlichen Feiertagen, die das gesamte gesellschaftliche Leben beeinflusst, lässt sich nicht rechtfertigen.
Die GRÜNE JUGEND Bayern fordert deshalb die Abschaffung des Tanzverbotes an so genannten „stillen Tagen“. Dazu wollen wir eine Änderung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage.