27.03.2018, 11:28
Präzisierung des Begriffs "Anlieger" auf "Grundstückseigentümer".
Neue Begründung: Die Erhebung von Straßenbeiträgen für die Erneuerung von Gemeindestraßen ist ungerecht und unsozial. Straßenbeiträge belasten einseitig nur die Anlieger, Grundstückseigentümer, oft in einer existenz-bedrohenden Höhe.
Gemeindestraßen gehören mit zur allgemeinen Daseinsvorsorge, die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger Grundstückseigentümer beschränkt. Erneuerung und Ausbau sind daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren.