11.09.2021, 02:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
28.05.2020, 14:17
Ergänzung:
**WICHTIG: Wir benötigen so viele Stimmen wie möglich. Auch wenn auf dieser Seite gesagt wird, dass 100% für das Quorum erreicht sind, unterstützen Sie uns bitte mit Ihrem Eintrag**
Neuer Petitionstext: **WICHTIG: Wir benötigen so viele Stimmen wie möglich. Auch wenn auf dieser Seite gesagt wird, dass 100% für das Quorum erreicht sind, unterstützen Sie uns bitte mit Ihrem Eintrag**
Doch nun zu unserem Anliegen:
**Wir fordern die Aufhebung der Straßenbeitragsatzung (Strabs) in Homberg (Ohm)**
KONKRET
1. Abschaffung der oftmals existenzbedrohenden Beitragspflicht für einige wenige Anlieger, obwohl die Nutzung der Straßen durch die Allgemeinheit erfolgt und nicht auf die Grundstückseigentümer beschränkt ist.
2. Schaffung von sozialverträglichen Finanzierungslösungen für den Ausbau der kommunalen Straßen in Homberg (Ohm) aus Steuermitteln, Fördertöpfen und sonstigen, freiliegenden Finanzmitteln.
Mehr Infos unter: strabs-homberg.de
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 356 (321 in Homberg (Ohm))
06.03.2020, 11:14
Inhaltliche Ergänzung des Kürzels (Strabs) für Straßenbeitragssatzung.
Neue Begründung: In Hessen besteht die Möglichkeit, die Anlieger an den hohen Kosten für die Erneuerung von Straßen zu beteiligen. Diese Form der Finanzierung kann jede hessische Stadt in Form einer Straßenbeitragssatzung (StraBs) beschließen. Dies führt zu einer sehr großen finanziellen Belastung der betroffenen Anlieger/Eigentümer.
Diese Form der Umlage ist ungerecht und unsozial: Die Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt, aber nur wenige Anlieger müssen bis zu 75 % (!) der Straßenbaukosten übernehmen. Wir sprechen in Homberg von Beiträgen im (hohen) fünfstelligen €-Bereich!
Straßenausbaubeiträge belasten Anlieger somit unverhältnismäßig und teilweise existenzbedrohend. Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich.
Durch die Erneuerung und Verbesserung der gemeindlichen Straßen ist kein erheblicher Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer zu sehen. Die Nutzung der Straßen erfolgt durch die Allgemeinheit und ist nicht auf die Anlieger beschränkt. Somit entspricht die derzeitige gesetzliche Regelung nicht mehr der Lebenswirklichkeit. Deshalb ist es erforderlich, die Ermächtigungsgrundlage ersatzlos zu streichen und die Anlieger von Straßenausbaubeiträgen freizustellen, wie dies bereits in 135 hessischen Kommunen praktiziert wird.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 133 (116 in Homberg (Ohm))