07.09.2016, 12:43
Liebe Unterstützer,
es war ja zu erwarten, nach dem bereits vorangegangenen Schriftverkehr, dass wir auf keine Unterstützung aus dem Landtag hoffen dürfen. Der Ausschuß ist der Meinung, es gäbe genügend Freilaufflächen für Hunde, ohne diese aber auszuweisen. Ein entsprechendes Ersuchen an den Landtag, bitte präzise sämtliche Freilaufmöglichkeiten für Hunde in Brandenburg zu benennen, damit es auch in Zukunft zu keinen Mißverständnissen kommt, ist bereist abgeschickt worden.
Weiterhin unklar ist, warum ausgerechnet in Brandenburg die Hunde mehr wildern sollen und unerzogener sein sollen als in anderen Bundesländern, wo es keinen Leinenzwang gibt.
Angeblich würden sich andere Erholungssuchende im Wald von den Hunden belästigt fühlen - auch hier gibt es keine statistische Erhebung. Immerhin müßte sich ja die Mehrzahl der Brandenburger belästigt fühlen, um solch eine Behauptung zu untermauern - und dies wage ich in Frage zu stellen.
Immerhin ist der Petitionsausschuß zu dem Schluß gekommen, dass Freilaufmöglichkeiten für Hunde tierschutzrechtlich wichtig sind, legt im gleichen Satz aber nahe, man möge sich doch vor Anschaffung des Hundes überlegen, ob man ihn artgerecht halten kann, sprich ihm auch den nötigen Freilauf gewähren kann. Dies kommt schon fast einem Haltungsverbot für Hunde in Brandenburg nahe.
Wir prüfen derzeit, ob mit diesem Antwortschreiben des Petitionsausschusses eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hätte.
Wenn sich unter unseren Unterstützern ein Anwalt befindet, der uns hierbei weiterhelfen möchten, freuen wir uns diesbezüglich über eine Kontaktaufnahme.
Viele Grüße und weiterhin viel Freude mit Euern Hunden