04.03.2015, 23:56
München, den 04.03.2015: In der Tat ist nur der § 153a StPO für derartige "Deals" bzw. einen Freikauf eines Angeklagten verantwortlich, der zwischen Angeklagten, Staatsanwaltschaft und Gericht diskret ausgehandelt werden kann. Deswegen muss der § 153 StPO natürlich nicht gestrichen werden. Wir bitten diesen Flüchtigkeitsfehler zu entschuldigen, deshalb Korrektur.
Neuer Titel: Abschaffung Betitelung "Im Namen des Volkes" in Beschlüssen und Urteilen und des § 153, § 153a StPO Neuer Petitionstext: Wir bitten den Deutschen Bundestag, die Formulierung "Im Namen des Volkes" in Gerichtsurteilen und Beschlüssen abzuschaffen, da diese sachlich unrichtig ist.
Ferner bitten wir den Deutschen Bundestag, § 153 StPO und Bundestag den § 153a StPO abzuschaffen, da diese dieser eindeutig gegen das höher gestellte Recht der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art. 3 Grundgesetz verstoßen. verstößt.
In Namen des gesamten Vorstandes des gemeinnützigen Vereins Justiz-Opfer e.V. in München
Christoph Klein, Vorstandsvorsitzender
München, den 03. März 2015
Homepage: www.justiz-opfer.info
Facebook: www.facebook.com/justizopfer Neue Begründung: Der aktuelle Fall um den Politiker Sebastian Edathy, der bei Gericht zugegeben hat, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben, um eindeutig einer härteren Strafe zu entgehen, was in weiten Teilen der Bevölkerung für berechtigte Empörung sorgt, auch weil hierdurch ernsthafte Strafdelikte klar bagatellisiert werden, zeigt wiederholt eindrucksvoll, dass wir eindeutig aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage eine Zweiklassenjustiz haben.
Weitere bekannte Fälle wie z. B. bei Bernie Ecclestone und anderen Prominenten beweisen, dass man sich in der Regel mit teuren Fachrechtsanwälten, Vermögen und Bekanntheitsgrad häufig einen Gefängnisaufenthalt und eine Vorstrafe ersparen kann, in dem man einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht gemäß § 153 StPO bzw. § 153a StPO macht, um hierdurch einer karrierefeindlichen und existenzbedrohenden Vorstrafe tunlichst zu entgehen.
Ärmeren und vermögenslosen Menschen werden derartig lukrative "Deals" von der Justiz in der Regel fast niemals angeboten. Dementsprechend werden die meisten Menschen ohne entsprechende, finanzielle Mittel und Einfluss in der Regel bei viel kleineren Delikten bedeutend härter und häufig genug sogar mit Gefängnisstrafen bestraft und sind somit vorbestraft, was dem im Grundgesetz garantierten Recht der Gleichheit vor dem Gesetz gemäß Art. 3 Absatz 1 widerspricht, wo geschrieben steht:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
Da Gerichtsurteile und Beschlüsse im Namen des Volkes gefällt werden, hört sich dies unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Gründe für die meisten Bürger wie blanker Hohn an, weil diese nicht mit dem Einverständnis jeden Bürgers gefällt werden. Hierfür verantwortlich sind ausschließlich die Staatsanwälte und Richter, jedoch nicht die Bürger.
Als Initiatoren und Mitzeichner dieser Petition haben wir z. B. zur Verfahrenseinstellung bei Herrn Sebastian Edathy und Herrn Bernie Ecclestone gegen Geldleistung nicht unser Einverständnis als Bürger der BRD gegeben, ebenso nicht für alle Urteile und Beschlüsse, die täglich von allen Gerichten gefällt werden.
Somit ist die Betitelung der deutschen Gerichte in Urteilen und Beschlüssen "Im Namen des Volkes" sachlich und juristisch falsch, weil hierdurch die Akzeptanz aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland ausgedrückt wird.
Eine Verurteilung mit derartigem Tenor wäre nur dann richtig, sofern jeder Bürger bei jeder Gerichtsverhandlung zugegen wäre und hierzu sein persönliches Votum und somit seine Willensbekundung abgeben würde, die dann zwingend Berücksichtigung im Urteil oder Beschluss finden müsste, was jedoch nicht der Fall ist.