Fall Edathy und Ecclestone: Keinen Freikauf mehr "Im Namen des Volkes" ermöglichen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag

553 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Petition ist dringend notwendig und auch kein Nonsens und längst überfällig, zumal kein Richter für sein rechtsbeugendes Urteil das "Volk" dazu missbrauchen darf, um sein mehr als nur haarsträubendes "Fehlurteil" unter dem Titel: "Im Namen des Volkes" aussprechen zu dürfen.

Quelle:

3.0

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Rechtsanwaltskosten

Diese Petition ist dringend notwendig, sicherlich kein Nonsens und längst überfällig, weil gerade die Fälle Ecclestone, Edathy und andere zeigen, dass wir eine Zweiklassenjustiz haben und der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. Wer vermögend ist, braucht keinen Pflichtverteidiger, sondern kann sich qualifizierte und zumeist teure Fachanwälte leisten, die tunlichst Fehler bei der Prozessführung vermeiden. Es gibt keinen Wahlanwalt, der ohne Geld arbeitet! Schon hier erkennt man, dass vermögende Personen besser gestellt sind! Deshalb ist die Contra-Agrumentation völliger daneben.

Quelle: <a href="http://www.stern.de/panorama/joerg-kachelmann-vor-gericht-17-tag-so-viel-kostet-der-prozess-1630234.html" rel="nofollow">www.stern.de/panorama/joerg-kachelmann-vor-gericht-17-tag-so-viel-kostet-der-prozess-1630234.html</a>

2.1

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Die Petition ist dringend notwendig. Insbesondere schon dadurch, weil in meisten Fällen wider besseres Wisen nicht zur Entlastung des Angeschuldigten gem. § 160 II StO ermittelt wird, ja sogar das ihn zweielsfrei entlastende Beweismaterial unterschlagen wird, so dass auch dadurch das "Volk" dazu missbraucht wird, um ein "Fehlurteil" ja "Im Namen des Volkes" fällen zu können - auf Kosten des Steuerzahlers, dies unter bewusster Missachtung des Aufklärungsgebots.

Quelle:

1.7

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Geldauflagen

Es ist Irrglauben und "Augenwischerei", dass auch arme Menschen vom § 153a StPO profitieren! Ein bestimmtes "Klientel" wird vermutlich bei dieser sinnvollen Petition deshalb Contra argumentieren, ohne hierfür jedoch stichhaltige Beweise liefern zu können, denn es gibt hierzu keine statistischen Auswertungen, was seinen Grund haben dürfte. Welches Klientel vom § 153a StPO profitiert, kann man in einem Spiegelbericht aus 2010 lesen. Noch Fragen?

Quelle: <a href="http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/bestechung-bei-doktortiteln-geldauflagen-und-strafbefehle-gegen-44-professoren-a-727310.html" rel="nofollow">www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/bestechung-bei-doktortiteln-geldauflagen-und-strafbefehle-gegen-44-professoren-a-727310.html</a>

0.0

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Pflichtverteidiger

§ 140 Abs. 2 StPO: Pflichtverteidiger nur, wenn Freiheitsstrafe von über 1 Jahr erwartet usw.. Beiordnung Pflichtverteidiger erfolgt, wenn das erwartete Strafmaß über 1 Jahr liegt, was bei Kachelmann der Fall war. Es gibt keine PKH bei Strafverfahren! Hier werden Äpfel mit Birnen vertauscht: Kein Pflichtverteidiger in Strafverfahren, wenn die erwartete Strafe unter 1 Jahr liegen sollte! In meisten Fällen besteht also kein Recht auf Pflichtverteidiger, somit haben arme Menschen schlechte Karten!

Quelle: <a href="http://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-ein-pflichtverteidiger-zu/" rel="nofollow">pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-ein-pflichtverteidiger-zu/</a>

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Zunächst einmal, wir reden von § 153a StPO und nicht von § 153. Letzterer regelt die Einstellung ohne Auflagen. Die gesamte Petition indes ist Nonsens, da über Einstellungsbeschlüssen vom Namen des Volkes nichts steht. Ein Urteil gibt es im in Rede stehenden Fall nicht. Ferner zeugt die Petition won wenig bis gar keiner Sachkenntnis, da die §§ 153 ff. StPO ggü. jedermann zur Anwendung kommen können und dies auch im gerichtlichen Alltag regelmäßig praktiziert wird. Mithin haben wir also wieder einmal eine Petition, deren Sinn mehr als in Frage zu stellen ist.

Quelle:

2.9

3 Gegenargumente
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Diese Petition ist sachlich unbegründet, da auch die Einstellung von Verfahren die Gleichheit vor dem Gesetz erhält. Würde man alle über 30.000 Straftäter, die wegen Sexualdelikten angezeigt werden verurteilen jedes Jahr, wieviel Deutsche wären dann eigentlich noch keine Sexualstraftäter? Edathy ist einer von sehr vielen, nur versteckt sich der Rest einfach unter dem "Volk"

Quelle:

1.7

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Im Namen des Volkes

Die Formulierung: "Im Namen des Volkes" ist völlig ok.! In wessen Namen soll es denn wohl sonst sein. Das heißt nicht, dass ein Urteil immer dem sogenannten (un)gesunden Volksempfinden entsprechen muss oder das es nicht auch Fehlurteile geben kann.

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0.0

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Der § 153a ist eine sehr sinnvolle Regelung, die in zig-tausenden Fällen Anwendung findet. Sie gilt nicht nur für prominente Angeklagte, und ist auch nicht Einkommen abhängig, Das ist völliger Quatsch. Das steht jedem Angeklagten offen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Abschaffung würde zu einer hoffnungslosen Überlastung der Gerichte mit tausenden eher unbedeutenden Fällen führen. Etliche Untersuchungshäftlinge müssten auch bei schweren Straftaten entlassen werden, weil die Gerichte es vielfach nicht mehr schaffen würden, rechtzeitig ein Verfahren zu eröffnen.

Quelle: <a href="http://www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-nach-153a-stpo/" rel="nofollow">www.strafverteidiger-berlin.info/strafverfahren/einstellung-nach-153a-stpo/</a>

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